Spielzeugflieger half Bruchsaler Häftling bei der Flucht

03. Februar 2025 , 15:35 Uhr

Landau (pm/dk) – Ein spektakulärer Fluchtfall wird vor dem Landgericht Landau aufgearbeitet: Ein verurteilter Mörder der JVA Bruchsal nutzte im Oktober 2023 einen bewachten Ausgang, um sich mit einem geschickten Trick aus dem Staub zu machen. Während er mit seinen Kindern spielte, flog ein Styropor-Spielzeugflieger hinter einen Hügel. Als der Häftling das Spielzeug holte, verschwand er hinter der Anhöhe. Die Aufseher eilten ihm nach, doch der damals 45-Jährige war bereits verschwunden.

Hat ein Mitinsasse geholfen?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein 46-Jähriger dem Geflohenen bei der Flucht geholfen haben soll. Der mutmaßliche Fluchthelfer steht nun wegen Vollstreckungsvereitelung vor Gericht. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft. Doch der verurteilte Mörder, der als Zeuge auftrat, bestritt jede Mithilfe des Angeklagten: „Es war ein spontaner Gedankenblitz.“

Flucht trotz Fußfessel

Wer ihm geholfen habe, wollte der Zeuge nicht verraten, um Familienangehörige nicht zu belasten. Sicher ist: Er floh zunächst nach Tschechien, verriet aber keine Details. Trotz elektronischer Fußfessel gelang ihm die Flucht durch ein Waldgebiet am Sollachsee in Germersheim. Wenig später wurde die Fußfessel in der Stadt gefunden. Neun Monate nach der Flucht nahm ihn ein Zielfahndungsteam in Moldau fest.

Sicherheitsvorkehrungen im Gericht

Bei seiner Aussage im Gerichtssaal trug der Mörder Hand- und Fußfesseln und wurde von zwei Justizbeamten bewacht. Auch sein mutmaßlicher Helfer war während der Verhandlung gesichert. Die beiden Aufseher, denen der Gefangene entkam, sagten ebenfalls aus. Sie beschrieben das Verhalten des Häftlings am besagten Tag als unauffällig. „Wir sind hochgerannt, da war er schon weg.“ Gegen die Beamten wurden später Geldbußen verhängt.

Familie und Alibi

Auch die Schwester des mutmaßlichen Fluchthelfers wurde vor Gericht gehört. Sie versicherte, ihr Bruder sei an dem Tag bei ihr in Mannheim gewesen: „Er kann sich ja nicht teilen.“ Die Ehefrau des Mörders hingegen erklärte, sie habe ihm geholfen. Laut Strafgesetzbuch bleibt eine solche Unterstützung innerhalb der Familie straffrei (Paragraf 258 StGB).

Prozess geht weiter

Die Vorsitzende Richterin machte den Zeugen deutlich, dass sie auch ohne Vereidigung die Wahrheit sagen müssten. Der Prozess wird am 10. Februar fortgesetzt.

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