Karlsruhe (pm/dk) – Die kalte Jahreszeit hat viele dazu verleitet, den zugefrorenen See in der Günther-Klotz-Anlage als Eislaufbahn zu nutzen, doch leider müssen die Hoffnungen auf eine Runde Schlittschuhlaufen vorerst auf Eis gelegt werden. Das Gartenbauamt Karlsruhe warnt vor dem Betreten des zugefrorenen Sees. Aktuell beträgt die Eisstärke nur wenige Zentimeter, was weit unter der empfohlenen Mindeststärke von 15 Zentimetern liegt.
Sicherheit hat oberste Priorität
Eislaufen auf stehenden Gewässern kann lebensgefährlich sein, wenn die Eisfläche nicht sicher ist. Daher beruft sich das Gartenbauamt auf Erfahrungswerte der DLRG, des Deutschen Wetterdienstes und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), die bestätigen, dass die Eisfläche zum aktuellen Zeitpunkt noch zu dünn ist. Schilder am See weisen nicht nur auf das Verbot des Eislaufens hin, sondern auch darauf, dass Schwimmen und Füttern der Tiere ebenfalls untersagt sind.
Gefährdung durch unsicheren Untergrund
Das Betreten der Eisfläche erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Das Gartenbauamt rät dringend, niemals alleine auf das Eis zu gehen. Falls es zu knackenden oder knirschenden Geräuschen kommt, sollte man das Eis sofort verlassen, da dies auf eine gefährliche Instabilität des Eises hinweist.
Vorbildfunktion für Erwachsene und Jugendliche
Besonders für Jugendliche und Erwachsene gibt es eine große Verantwortung. Indem man vorlebt, wie man sich sicher und verantwortungsbewusst verhält, kann man verhindern, dass vor allem Kinder in gefährliche Situationen geraten.
Wann ist das Eislaufen erlaubt?
Sobald das Eislaufen auf dem See wieder freigegeben wird, informiert die Stadt Karlsruhe die Bürger über die bekannten Kanäle wie karlsruhe.de, die Social Media-Kanäle und die Karlsruhe.App.