Sicher Shoppen im Internet - lohnt sich dabei der Käuferschutz?

08. April 2025 , 03:55 Uhr

Karlsruhe (tk) – Bezahldienstleister wie PayPal, Klarna und Co. versprechen Extra-Schutz beim Onlineshoppen, mit dem sogenannten Käuferschutz. Das ist eine Art Geld-Zurück-Garantie, wenn beim Kauf etwas schiefläuft. Doch so einfach ist das nicht. Laut der Verbraucherzentrale reichen eure gesetzlichen Rechte oft weiter als der Käuferschutz.

Vorsicht vor Ausnahmen

Achtet darauf, ob der Käuferschutz für eure Bestellung überhaupt in Betracht kommt. Wenn ihr mit Gutscheinen oder Prepaidkarte gezahlt haben, ist der Käuferschutz oft ausgeschlossen.

Bestimmte Warengruppen wie digitale Güter (z.B. Musikdownloads, Gutscheine, E-Books) sind ebenfalls nicht erfasst. Auch bei Zahlungen für Dienstleistungen wie Partnervermittlung, Übersetzung oder Beratung sind ausgenommen. Achtet zudem auf das Kleingedruckte. Oft umfasst der Käuferschutz auch nicht den Kauf von Kraftfahrzeugen, Alkohol, Medikamenten und Tabak. Zudem ist der Käuferschutz ausgeschlossen, wenn die kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie senden“ genutzt wird.

Fristen einhalten

Für die Beantragung des Käuferschutzes müsst ihr außerdem bestimmte Fristen einhalten. Dabei habt ihr nach dem Gesetz – unabhängig vom Käuferschutz – zwei Jahre ab Erhalt der Ware Zeit, Mängel zu reklamieren. Wenn die Ware gar nicht angekommen ist, können Sie dies sogar noch bis zu drei Jahre später geltend machen.

Aus Beweisgründen solltet ihr eure Rechte dennoch möglichst schnell geltend machen und sämtliche Belege sowie Schriftverkehr (auch E-Mail) bis zur Klärung des Problems aufbewahren.

Die Ware kommt nicht an

Meist wird Käuferschutz für den Fall angeboten, dass die Ware nicht bei euch ankommt. Aber Vorsicht! Der Händler muss dem Anbieter dabei oft nur einen Versandbeleg vorlegen. Ob die bestellten Schuhe oder das Notebook tatsächlich da sind , wird hingegen nicht geprüft. Wenn also die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommt ihr mit dem Käuferschutz nicht weiter.

Anders im Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweise, dass die Ware auch bei euch angekommen ist.

Die Ware ist fehlerhaft

Wenn die Ware mangelhaft ist oder ihr etwas ganz anderes geliefert bekommt, könnt ihr das bei den meisten Online-Bezahldiensten über den Käuferschutz geltend machen. Die Anbieter haben dafür eigene Kategorien geschaffen und entscheiden „einzelfallbezogen“, ob die Ware mangelhaft war. Solche Kategorien sind beispielsweise, dass die Ware nach dem ersten Gebrauch defekt ist, sie „signifikant“ von der bestellten Ware abweicht oder einzelne Teile fehlen.

 

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