Die Ware kommt nicht an
Meist wird Käuferschutz für den Fall angeboten, dass die Ware nicht bei euch ankommt. Aber Vorsicht! Der Händler muss dem Anbieter dabei oft nur einen Versandbeleg vorlegen. Ob die bestellten Schuhe oder das Notebook tatsächlich da sind , wird hingegen nicht geprüft. Wenn also die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommt ihr mit dem Käuferschutz nicht weiter.
Anders im Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweise, dass die Ware auch bei euch angekommen ist.
Die Ware ist fehlerhaft
Wenn die Ware mangelhaft ist oder ihr etwas ganz anderes geliefert bekommt, könnt ihr das bei den meisten Online-Bezahldiensten über den Käuferschutz geltend machen. Die Anbieter haben dafür eigene Kategorien geschaffen und entscheiden „einzelfallbezogen“, ob die Ware mangelhaft war. Solche Kategorien sind beispielsweise, dass die Ware nach dem ersten Gebrauch defekt ist, sie „signifikant“ von der bestellten Ware abweicht oder einzelne Teile fehlen.