Baden-Baden (dpa/tk) – Wer Schülern Schwimmen beibringt, muss im Notfall Leben retten können. Ein Verdacht aus der Region sorgt eine landesweite Überprüfung.
Um sicheren Schwimmunterricht gewährleisten zu können, lässt das Land die Rettungsfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern überprüfen. Anlass sind nach Angaben des Kultusministeriums in Stuttgart Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Rettungsschwimmernachweisen. Konkret sei bislang ein Fall bekannt.
«Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an erster Stelle», betonte Ministerialdirektor Manuel Geiger. «Deshalb werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und einen sicheren Schwimmunterricht zu gewährleisten.»
Das Ministerium verweist auf einen «gesicherten» Fall aus dem Raum Baden-Baden, in dem eine Prüferin aus dem Bereich der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) unrechtmäßig eine Bescheinigung ausgestellt habe, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit bestanden habe. Bislang sei nur dieser eine Fall bekannt, betonte das Ministerium.
Es werde nun landesweit geprüft, ob es weitere Fälle gebe. Auch die Staatsanwaltschaft wurde den Angaben nach eingeschaltet.
Der Präsident des DLRG-Landesverbands Baden, Felix Strobel, sicherte Unterstützung zu. «Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen», erklärte er. Bestünden Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, solle dies aufgeklärt werden – «auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen».