Schulen im Landkreis Freudenstadt starten in den Wechselunterricht

12. Mai 2021 , 11:23 Uhr

Freudenstadt (pm/lk) – Im Landkreis Freudenstadt hat die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch zum fünften Mal in Folge den Wert von 165 unterschritten. Damit können die Schulen im Kreis ab Freitag wieder in den Wechselunterricht starten. In Horb am Neckar gilt eine Sonderregelung.

Schulen und Kitas öffnen ab Freitag

Das Landratsamt Freudenstadt hat festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch den fünften Werktag in Folge den Wert von 165 unterschritten hat und damit ab Freitag die entsprechenden Regelungen der „Bundesnotbremse“ aufzuheben sind. Konkret darf ab Freitag in den Schulen im Kreis wieder Wechselunterricht stattfinden; auch Kindergärten und Kindertageseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf dieser Frist aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist, räumt das Kultusministerium den Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen ein.

Horb hat beweglichen Feiertag

Eine Sonderregelung gilt in der Stadt Horb am Neckar, denn die Schulen haben am Brückentag einen beweglichen Ferientag. Die Kindertageseinrichtungen bleiben am Freitag ebenso geschlossen und öffnen wieder am Montag. Die Stadt Horb wird ihre Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Testung in Kindertageseinrichtungen über den 16. Mai hinaus – analog zu der Regelung in den Schulen – verlängern, so dass weiterhin nur Kinder und Beschäftigte die Einrichtungen besuchen dürfen, die zweimal wöchentlich einen negativen Selbsttest gemacht haben.

Click & Meet bald wieder möglich?

Bei weiterhin fallenden Inzidenzwerten könnte eventuell bereits am Samstag die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 150 festgestellt werden. Dadurch wäre ab kommenden Montag im Einzelhandel auch wieder Click & Meet möglich. Der Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen davon ausgenommen.

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