Schulen bleiben geschlossen - wichtige Fragen und Antworten

15. Januar 2021 , 06:43 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Jetzt steht es fest: Die Türen von Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bleiben weiter geschlossen, bis mindestens Ende Januar bleibt der Fernunterricht das Maß der Dinge. Geplant war das eigentlich anders. Aber dafür hätten die Corona-Infektionszahlen sinken müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigt sich entschlossen, Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte auf eine andere Entscheidung gehofft. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie geht’s jetzt weiter?

Eigentlich genau so wie bislang auch, es ändert sich nichts, betont das Kultusministerium. Heißt: Die Kitas in Baden-Württemberg bleiben zu, die Grundschulen auch, und der verpflichtende Fernunterricht geht weiter. Sogenannte Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet.

Und die Abschlussklassen? 

Die Landesregierung hat am Donnerstag nur über die Kitas und Grundschulen beraten und entschieden. Das ändert aber nichts daran, dass auch die Abschlussklassen keinen Sonderweg einschlagen werden. „Für Abschlussklassen gilt weiterhin, dass mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden kann“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums. Dies müsse aber zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich sein.

Wer gehört zu Abschlussklassen?

Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen werden, gehören dazu, aber auch die angehenden Abiturienten – außerdem der erste Oberstufenjahrgang, das sind die Elftklässler im G8-Zug und die Zwölftklässler im System der G9. Beide Jahrgänge sammeln ja schon Notenpunkte für das angestrebte Abitur. Die Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen und Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind ebenfalls Teil dieser Gruppe.

Wie sollen Grundschüler weiter unterrichtet werden?

Weiterhin sollen die Jungen und Mädchen analog oder digital mit Materialien zu Hause lernen. Dazu bieten sich zum Beispiel Arbeitsaufträge als Papierpakete an, die verteilt werden können. Material kann auch per Mail verschickt, Videos und Apps genutzt oder die zuletzt anfällige Lernplattform Moodle benutzt werden. Sie steht allen Schulen zur Verfügung.

Wird es weiterhin eine Notbetreuung geben?

Ja. In Kitas und für Schüler der Klassen 1 bis 7 wird eine Notbetreuung für Kinder angeboten, „deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind“, wie das Ministerium mitteilt. Eltern müssen nachweisen, „dass beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben“. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Notbetreuung in den kommenden Wochen verstärkt in Anspruch genommen wird. Denn während etliche Eltern bislang noch eigene Lösungen für die Betreuung gefunden haben, stoßen sie nun langsam an ihre Grenzen.

Gibt es zusätzliche Betreuungstage für Eltern?

Ja, das kommt den belasteten Eltern natürlich entgegen. Können sie wegen der Einschränkungen an Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen, dürfen sie für die Zeit zu Hause in diesem Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu große Einkommenseinbußen zu verhindern. Das hat der Bundestag beschlossen – rückwirkend zum 05. Januar. Dadurch verdoppelt sich die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Voraussetzung: Die Kinder müssen jünger als zwölf Jahre alt sein. Krankengeld wird es auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.

Wie sind die Reaktionen auf die Entscheidung?

Kommt drauf an, wen man fragt. Kultusministerin Eisenmann gibt sich offen unzufrieden. Es müsse beachtet werden, welche langfristigen Schäden die fortgesetzte Schließung von Schulen nach sich ziehe. Die Entscheidung habe der Ministerpräsident getroffen, betont die CDU-Politikerin und fügt hinzu: „Ich hätte mir eine differenzierte Vorgehensweise gewünscht.“ Dagegen ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zufrieden: „Die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und den pädagogischen Profis in Kitas und Schulen muss immer unser höchstes Ziel sein“, sagt die Landesvorsitzende Monika Stein. Auch die Gewerkschaft Verdi spricht von einer „richtigen Entscheidung“.

Muss man das Kind in die Schule schicken?

Nein. Denn nach Angaben des Kultusministeriums ist die Schulpflicht zwar nicht aufgehoben, die Präsenzpflicht seit Juli 2020 allerdings schon. Es gibt also Ausnahmen zum Beispiel für Eltern und Kinder, die zu Risikogruppen gehören oder aus anderem Grund große Angst vor Ansteckung haben. „Es gilt die Regel, dass Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, dies der Schule formlos anzeigen können“, sagt eine Ministeriumssprecherin.

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