Schon wieder Kehrtwende im Wolfsstreit: Abschuss im Schwarzwald erneut gestoppt

09. Februar 2026 , 12:58 Uhr

Baden-Württemberg (dpa/dk) – Das Hin und Her um den geplanten Wolfsabschuss auf der Hornisgrinde geht weiter. Nachdem der Abschuss zuletzt noch als rechtlich zulässig galt, hat nun das nächste Gericht eingegriffen: Der Wolf darf vorerst doch nicht geschossen werden.

Gericht erlässt sogenannten Hängebeschluss

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat auf Antrag von Naturschützern einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Damit wurde die Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft gesetzt.

Der Abschuss ist damit bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts ausgesetzt – längstens jedoch bis zum 16. Februar 2026. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern um einen vorläufigen Aufschub.

Kurz zuvor noch grünes Licht für den Abschuss

Erst wenige Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Abschuss des Wolfs erlaubt. Es bestätigte damit die Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker, nachdem sich das Tier laut Ministerium wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert hatte.

Die bis zum 10. März befristete Ausnahmegenehmigung galt damit zunächst weiter, der Abschuss wäre rechtlich sogar „ab sofort“ möglich gewesen. Das Umweltministerium hatte allerdings angekündigt, frühestens in der kommenden Woche tätig zu werden.

Beschwerde der Naturschutzinitiative erfolgreich

Genau für diesen Fall hatten Naturschützer vorgesorgt: Die Naturschutzinitiative legte umgehend Beschwerde beim VGH ein – und hatte damit zunächst Erfolg. Der jetzt verhängte Abschuss-Stopp ist die direkte Folge dieser Beschwerde.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der VGH das Umweltministerium gebeten, mit dem Abschuss bis Mitte Februar zu warten. Daraufhin hatte das Ministerium selbst einen Hängebeschluss beantragt.

Ministerium sieht Gefahr für Bevölkerung

Das Umweltministerium hält weiter an seiner Linie fest. Der als GW2672 identifizierte Wolfsrüde habe sich auffällig verhalten, es habe sich zudem ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt. Spaziergänger und Fotografen hätten versucht, das Tier gezielt anzulocken.

Besonders während der Ranzzeit bis März sei das Verhalten des Wolfs auffällig gewesen. Auch der Naturschutzbund Nabu hatte den Kurs der Landesregierung grundsätzlich unterstützt und das Verhalten als „nicht arttypisch“ bezeichnet.

Naturschützer warnen vor Folgen für Population

Die klagende Naturschutzinitiative verweist dagegen auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten. In Baden-Württemberg gelten derzeit nur vier männliche Wölfe als sesshaft. Der Abschuss eines Tieres entspreche einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden.

So geht es jetzt weiter

In den kommenden Tagen sollen die Naturschutzverbände ihre Beschwerde inhaltlich begründen. Danach erhält das Umweltministerium Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst anschließend will der Verwaltungsgerichtshof eine endgültige Entscheidung treffen.

Bis dahin gilt: Der Wolf auf der Hornisgrinde bleibt vorerst sicher.

Anzeige
Hängebeschluss Wolf Kehrtwende Wolfsstreit Naturschutzinitiative Naturschutzinitiative Wolf Umweltministerium BW Verwaltungsgerichtshof Mannheim Wolf Baden-Württemberg Wolf Schwarzwald Wolf Urteil Wolfsabschuss Hornisgrinde

Das könnte Dich auch interessieren

05.02.2026 Gericht erlaubt Abschuss: Wolf auf der Hornisgrinde darf getötet werden Baden-Württemberg (dpa/dk) - Der Wolf im Nordschwarzwald darf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage von Naturschützern gegen die Abschussgenehmigung des Landes Baden-Württemberg abgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung des Umweltministeriums vorerst bestehen – endgültig entschieden ist das Schicksal des Tieres aber noch nicht. 30.01.2026 Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden Baden-Württemberg (dpa/dk) - Der Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald ist zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Tier trotz erteilter Ausnahmegenehmigung vorläufig nicht getötet werden darf. Damit ist das Schicksal des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs vorerst offen. 27.01.2026 Wegen "Wolfstourismus": Wolf in Baden-Württemberg soll abgeschossen werden Schwarzwald (pm/dk) – Jäger im Einsatz, Touristen auf Fotojagd: Die Behörden sehen keine andere Lösung mehr. Erstmals seit fast 180 Jahren könnte in Baden-Württemberg wieder ein Wolf erschossen werden.   Ausnahmegenehmigung bis 10. März Das Umweltministerium hat dafür eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Im Fokus steht ein Wolfsrüde im Nordschwarzwald, dessen Verhalten Behörden und Naturschützer zunehmend 10.02.2026 Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Baden-Württemberg ist online Baden-Württemberg (pm/dk) - Wer sich auf die Landtagswahl am 8. März 2026 vorbereiten möchte, hat ab sofort ein bekanntes und beliebtes Hilfsmittel zur Hand: Der Wahl-O-Mat ist online. Das interaktive Angebot wird von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bereitgestellt.