Landau (pm/svs) – Ein Schlagloch, ein Sturz und am Ende trotzdem kein Schadensersatz: Im Landgerichtsbezirk Landau ist ein E-Bike-Fahrer mit seiner Klage gescheitert. Das Gericht stellte zwar fest, dass das Land seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Der Mann geht dennoch leer aus.
Der Unfall passierte im Dezember 2022 am Abend. Der E-Bike-Fahrer war auf einer innerörtlichen Kreisstraße unterwegs, als er in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch fuhr und stürzte.
Dabei erlitt er unter anderem Kopfverletzungen. Außerdem wurden Gegenstände beschädigt, darunter seine Brille, eine Armbanduhr und ein Pullover. Der Mann verlangte deshalb Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Nach den Feststellungen des Gerichts war die Straße zum Zeitpunkt des Unfalls in einem klar verkehrswidrigen Zustand. Das Schlagloch war mehr als vier Zentimeter tief und hatte eine erhebliche Ausdehnung.
Gerade auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg sei so ein Straßenzustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer.
Eine wichtige Rolle spielte für das Gericht auch, dass die Gefahrenstelle nicht ausreichend beseitigt worden war. Frühere Ausbesserungen waren demnach nur provisorisch erfolgt. Dabei wurde unter anderem Kaltmischgut verwendet, das sich als nicht dauerhaft haltbar erwiesen hatte.
Trotzdem gab es keine nachhaltige Instandsetzung. Auch eine rechtzeitige Nachkontrolle und eine erneute Sicherung der Stelle blieben aus.
Das Gericht machte deutlich: Das Land ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Dazu gehört, Straßen regelmäßig zu kontrollieren und bekannte Gefahrenstellen nicht nur kurzfristig, sondern wirksam zu beseitigen oder zumindest zuverlässig abzusichern.
Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war das Schlagloch für einen aufmerksamen Radfahrer erkennbar und hätte umfahren werden können.
Der E-Bike-Fahrer hatte selbst angegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Auch die Beleuchtung vor Ort hätte laut Gericht ein rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht.
Die Entscheidung zeigt: Auch wenn Straßen mangelhaft sind und die öffentliche Hand ihre Pflichten verletzt, bleibt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer entscheidend. Das Urteil ist rechtskräftig.