Rust (pm/dk) – Der Fall um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens im Erlebnisbad Rulantica ist noch nicht abgeschlossen. Zwar wurde der Täter bereits verurteilt, rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Jetzt beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Wie das Landgericht Freiburg auf Anfrage mitteilte, hat die Nebenklage Revision eingelegt. Deshalb muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall und dem Urteil befassen.
Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Strafrahmen verständigt.
Am Mittwoch vergangener Woche war ein 31 Jahre alter Mann in Freiburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Nach eigenen Angaben hatte er im vergangenen Sommer ein damals sechs Jahre altes Kind aus dem Bad des Europa-Parks im südbadischen Rust gelockt und missbraucht.
Der Anwalt der Nebenklage vertritt das Mädchen. Dessen Vater hatte auch vor Gericht ausgesagt.
Zur Entscheidung für die Revision sagte der Verteidiger der Deutschen Presse-Agentur: „Wir haben das aus fristwahrenden Gründen getan“. Und weiter: „Da nur eine Woche Zeit gewesen sei und die schriftliche Begründung für das Urteil nicht vorgelegen habe, sei die Revision notwendig gewesen, um keine Chance zu verpassen.“
Mit der eingelegten Revision ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren beschäftigen.