Neuer Monat - neues Glück

Rente, Steuern, Sommerferien – was im Juli auf Euch zukommt

01. Juli 2025 , 04:01 Uhr

Berlin (dpa/tk) – Im neuen Monat können sich unter anderem Rentner und Bundestagsabgeordnete über mehr Geld auf dem Konto freuen. Für alle gilt:  Die Frist für die Steuererklärung läuft ab und für Schüler und Lehrer winken die Sommerferien! Die wichtigsten Änderungen im neuen Monat Juli, haben wir im Artikel für euch zusammengefasst.

Sommerferien im Südwesten

Das Wichtigste zuerst (sagen meine Kinder): Sommerferien! Darauf freuen sich die Schülerinnen und Schüler im Südwesten. Rheinland-Pfalz ist wie immer früher dran, schon am 7. Juli bis 18. August. In Baden-Württemberg gehen die Sommerferien dieses Jahr vom 31. Juli bis 15 . September.

Mit Deutschlandticket nach Paris

Ein besonderes Angebot für alle unter 28 Jahre! Im Juli und August können Jugendliche mit dem Deutschlandticket die elsässischen TER-Regionalzüge ohne Aufpreis nutzen. Und ab Straßburg oder Mulhouse fahren auch Verbindungen bis in die französischen Hauptstadt. Dafür sind allerdings Reservierungen über die App „SNCF Connect“ nötig. Die kosten nichts extra.

Steuererklärung bis Ende Juli

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

Gesetzliche Rente steigt

Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Opferrente steigt

Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Flexibilität bei Pflege

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.

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