Baden-Baden (pm/tk) – Die unter hohen Schulden und klammer Kasse leidende Kurstadt hat den geplanten Doppelhaushalt für 2026/27 durchgekriegt – teilweise zumindest.
Mit Verfügung vom 26. Juni 2026 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Baden-Baden am 18. Mai 2026 beschlossenen Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 bestätigt. Allerdings mit Einschränkung: Die Bestätigung steht unter der Auflage einer fortgesetzten Haushaltskonsolidierung. Ursprünglich vorgesehen waren ein 700 Millionen Euro schweres Budget und neuen Schulden. Doch das mit den Schulden darf Baden-Baden nicht umsetzen.
Die Genehmigung der festgesetzten Gesamtbeträge für Investitionskredite (Kreditermächtigungen) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde nicht erteilt. Ebenfalls versagt wurde die Genehmigung der für 2027 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Nach den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts sind Kreditaufnahmen nur
genehmigungsfähig, wenn sie der Finanzierung von Investitionen dienen und mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommune vereinbar sind. Kommunen müssen die jährlich anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen nachhaltig aus eigener Kraft erwirtschaften. Kurz gesagt: So lange die Stadt Baden-Baden blank ist, darf sie keine neuen Kredite aufnehmen.
Als Rechtsaufsichtsbehörde prüft das Regierungspräsidium, ob der kommunale Haushalt insgesamt den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben entspricht. Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts tragen Kommunen hierbei eine große Eigenverantwortung. Einzelmaßnahmen bewertet die Rechtsaufsicht nicht; es ist Aufgabe der Stadt, die notwendigen Schritte festzulegen, um die gesetzlichen Anforderungen an den Haushalt zu erfüllen.