Rauental: Zwei wildernde Hunde töten Reh - Anzeige droht!

18. Januar 2021 , 14:49 Uhr

Rastatt (pm/msch) – Die Beschwerden und Anzeigen über wildernde Hunde mehren sich. Ein Frauchen aus Rastatt, deren Hunde ein Reh getötet und einen Unfall verursacht haben, muss jetzt mit einer Anzeige rechnen.

Reh auf Flucht verursacht Unfall

Eine Frau aus Rastatt ist in der vergangenen Woche mit ihren beiden Hunden ohne Leine spazieren gewesen. Auf einem Feld bei Rauental haben die beiden Vierbeiner ein Reh entdeckt. Aber anstatt auf ihr Frauchen zu hören, sind die Hunde dem Reh hinterhergejagt und haben es durch den Wald gehetzt. Beim Überqueren einer Straße in unmittelbarer Nähe zur A5 ist es von einem Auto angefahren worden. Schwer verletzt ist das Wildtier weiter in den Wald geflüchtet. Dort haben es die beiden wildernden Hunden gerissen und getötet.

Traurige Bilanz des Spaziergangs

Die Bilanz des Hundespaziergangs: ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Außerdem ein totes Reh mit zwei ungeborenen, ebenfalls getöteten Kitzen im Leib und eine völlig geschockte Hundehalterin. Der Rastatter Stadtförster Martin Koch erzählt, dass selbst brave und folgsame Hunde bei der Begegnung mit Wildtieren leicht zum Jäger werden könnten. Denn bereits der Sichtkontakt zu einem Wildtier oder das Aufspüren von Fährten weckten in vielen Hunden den Urtrieb des Jagens und Beutemachens.

Appell an Hundebesitzer

Koch appelliert deswegen an die Hundehalter, ihre Hunde bei Spaziergängen im Wald oder Feld nicht abseits der festen Wege laufen zu lassen. Zusätzlich sollten Hundehalter darauf achten, die Hunde in Rufnähe zu wissen, so dass ein deutliches Kommando „zurück“ sofort von den Tieren befolgt werden kann. Denn der beschriebene Fall ist kein Einzelfall. Nach Angaben der städtischen Forstverwaltung mehrten sich in jüngster Zeit die Beschwerden und Anzeigen über wildernde Hunde auf freiem Feld und im Stadtwald.

Anzeige gegen Hundehalterin

Der Hundehalterin droht im oben geschilderten Fall eine Anzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Außerdem muss sie den entstandenen Sachschaden am beteiligten Wagen und am getöteten Reh erstatten. Dabei hatte sie vermutlich noch Glück im Unglück: wäre das Reh auf die A5 gehüpft, hätte der Schaden noch deutlich höher ausfallen können.

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