Rastatter Landrat wendet sich wegen Grenzpendler an Landesregierung

02. Februar 2021 , 10:33 Uhr

Rastatt (pm/lk) – Mit einem offenen Brief hat sich Rastatts Landrat Toni Huber an die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart gewandt. Huber befürchtet wegen der verschärften Einreise-Regeln aus Risikogebieten, die seit dem 18. Januar gelten, ein Pendlerchaos in der Grenzregion zu Frankreich. Täglich pendeln etwa 60.000 Berufstätige zwischen dem Elsass und Baden. In dem Schreiben fordert Huber vom Land ein schnelles und zielgerichtetes Handeln. Das Land müsse sich frühestmöglich auf mögliche Verschärfungen einstellen, Vorkehrungen treffen und die Zuständigkeit in diesem Bereich übernehmen.

Frankreich könnte bald Hochinzidenzgebiet werden

Huber befürchtet, dass französische Pendler bei der Einreise nach Deutschland demnächst Probleme bekommen könnten. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in Frankreich bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass das Nachbarland schon bald als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen werden könnte. Huber warnt, dass Berufspendler auf ihrem Weg zur Arbeit, bei der Einreise nach Deutschland dann einer Testpflicht unterliegen würden. Dies werde für den Landkreis Rastatt, aber auch für die übrigen grenznahen Land- und Stadtkreise weitreichende Folgen haben. Einreisende unterlägen der Pflicht, ein negatives Testergebnis mitzuführen, das nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.

Grenzstädte und -gemeinden vor großen Herausforderungen

Insbesondere für Grenzpendler sind keine Ausnahmen oder Erleichterungen einer solchen Testpflicht vorgesehen, sodass täglich pendelnde Personen mehrfach in der Woche eine solche Testung sicherstellen müssten. „In Anbetracht der knapp 60.000 Berufspendler in der deutsch-französischen Oberrhein-Region könnte diese Zuständigkeit die Städte und Gemeinden vor große Probleme stellen, zumal unklar ist, ob die Grenzübertrittskommune oder die Zielkommune für die Entscheidung zuständig ist“, schreibt Huber weiter. Der Landrat appelliert daher an Sozialminister Manne Lucha, die Landesregelungen zu den Zuständigkeiten im Infektionsschutzrecht kritisch zu überprüfen.

Testmöglichkeiten schaffen und Chaos vermeiden

Das Land müsse die Kompetenz für Ausnahmen von der Corona-Einreiseverordnung an sich ziehen und eine einheitliche, landesweite Regelung zu treffen. Nur so könne vermieden werden, dass entlang des Oberrheins unterschiedliche Regelungen und Ausnahmen statuiert würden. „Sie müssen sicherstellen, dass für die Grenzpendler, aber auch für die Kontrollbehörden, eine eindeutige Rechtslage besteht“, so Huber. Er fordert außerdem, an den Grenzen erneut Testmöglichkeiten zu schaffen. Ein Chaos wie im Frühjahr müsse um jeden Preis vermieden werden. Es bestehe ein Konsens in der deutsch-französischen Region, die Grenzen offen zu halten und auch in Zeiten der Pandemie die gemeinsamen Besonderheiten im grenzüberschreitenden Raum bestmöglich zu berücksichtigen.

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