Karlsruhe (pm/dk) – Der Berufungsprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Karlsruher Fanprojekts sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit. Am 16. und 23. Oktober verhandelt das Landgericht Karlsruhe den Fall, in dem die Sozialarbeiter wegen mutmaßlicher Strafvereitelung verurteilt worden waren. Im Kern geht es um eine Grundsatzfrage: Braucht die Soziale Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Auslöser des Verfahrens war die Pyro-Aktion beim Heimspiel des KSC gegen den FC St. Pauli im November 2022, bei der elf Menschen verletzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen verlangten Polizei und Staatsanwaltschaft von den Sozialarbeitern Informationen zu möglichen Tätern und Strukturen in der Fanszene. Die drei lehnten ab – mit Verweis auf das über Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Fans. Das Amtsgericht Karlsruhe wertete dies jedoch als Strafvereitelung und verhängte Geldstrafen von mehreren tausend Euro.
Für die Supporters Karlsruhe und zahlreiche Fanorganisationen steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal der drei Angeklagten. „Ein Urteil mit Signalwirkung für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit könnte die Grundlage für eine Reformierung des § 53 StPO und die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht schaffen.“, heißt es in einer Mitteilung. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte weist darauf hin, dass Verschwiegenheit und Vertrauensschutz zu den zentralen Standards sozialpädagogischer Arbeit gehören.
Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts sind konkret: Für die ehemalige Fanprojekt-Mitarbeiterin Sophia Gerschel erschwert das laufende Verfahren derzeit die Jobsuche. Eine mögliche Vorstrafe könnte die berufliche Perspektive zusätzlich belasten.
In Stadien im ganzen Land zeigten Fans zuletzt Banner mit der Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter. So auch in den Stadien des FC Bayern München und des FC Schalke 04 (siehe unten). Auch der Karlsruher SC stellte sich hinter seine früheren Mitarbeiter: Soziale Arbeit könne nur auf Basis von Vertrauen gelingen – und müsse rechtlich geschützt werden.
Die Supporters und der Stadtjugendausschuss Karlsruhe sehen nun die Politik in der Pflicht. Ziel sei eine Reform des Paragrafen 53 Strafprozessordnung, der bislang nur wenigen Berufsgruppen – etwa Geistlichen oder Schwangerschaftsberatern – ein Zeugnisverweigerungsrecht gewährt. Auch Sozialarbeiter, so die Forderung, müssten künftig dazugehören.
Gerade aber die Karlsruher Supporters schauen gespannt auf den Berufungsprozess und fordern konkret: "Sozialpädagogische Arbeit mit und ohne Fußballfans muss ohne staatliche Repression möglich sein!"