Calw (dpa/dk) – Dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß droht ein Prozess vor dem Amtsgericht Nagold. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Abgeordneten aus dem Kreis Calw Volksverhetzung im Netz sowie die Billigung von Straftaten vor.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird sich das Amtsgericht Nagold (Kreis Calw) am 28. April mit den Vorwürfen befassen.
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl gegen den AfD-Politiker beantragt. Das Amtsgericht erließ diesen jedoch nicht. Hintergrund seien unterschiedliche Rechtsauffassungen gewesen, so ein Sprecher der Anklagebehörde.
Zuvor hatte der Landtag Baden-Württemberg im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt und damit die Immunität von Klauß aufgehoben.
Dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen wohnhaften Abgeordneten werden drei Beiträge in unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erfüllen diese unter anderem die Tatbestände der Volksverhetzung sowie der Belohnung und Billigung von Straftaten.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass über die Strafbarkeit ausschließlich die Gerichte entscheiden und der Angeschuldigte bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt.
Miguel Klauß reagierte auf den Strafbefehl. Der dpa sagte er: „Kritik an der desaströsen und zerstörerischen Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung muss in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren.“
Weiter erklärte er, dieser Paragraph werde missbraucht, um Oppositionsarbeit zu behindern oder unliebsame Meinungen vor Wahlen zu bestrafen.
Klauß steht auf Platz 6 der Landesliste seiner Partei für die Landtagswahl am 8. März und dürfte damit erneut in den Landtag einziehen.