Karlsruhe (dpa/dk) – Der Korruptionsprozess gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer entwickelt sich zunehmend zur Geduldsprobe für das Gericht. Weil der Angeklagte erneut nicht zur Verhandlung erschienen ist, greift das Oberlandesgericht München jetzt zu schärferen Mitteln: Ein gerichtlich bestellter Gutachter soll klären, ob Fischer überhaupt noch verhandlungsfähig ist. Zwischenzeitlich musste sogar die Polizei eingeschaltet werden.
Fischer, früher Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land, ist wegen Bestechlichkeit angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im Interesse Aserbaidschans Einfluss auf Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats genommen zu haben – gegen Bargeldzahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro.
Im laufenden Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht ist der Ex-Politiker allerdings bereits mehrfach nicht erschienen. Als Begründung wurden unterschiedliche gesundheitliche Beschwerden angeführt. Am Montag teilte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl mit, Fischer befinde sich nach Angaben seines Arztes in einer Klinik. Eine Bestätigung oder ein Attest der Klinik lag dem Gericht zunächst jedoch nicht vor.
Angesichts der wiederholten Ausfälle ordnete das Gericht nun eine ärztliche Untersuchung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Dieser soll klären, ob Fischer verhandlungsfähig oder verhandlungsunfähig ist.
Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft sogar sogenannte Sitzungshaft beantragt – ein Zeichen dafür, wie ernst die Lage inzwischen ist. Das Gericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Für kommende Woche wurden vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Brisant: Nachdem Fischer ein Attest übermittelt hatte, war er für das Gericht nicht mehr erreichbar. Nach Angaben eines Gerichtssprechers musste schließlich die Polizei eingeschaltet werden, um dem Angeklagten den Beschluss zur Zwangsuntersuchung zuzustellen.
Grundsätzlich kann ein Gericht bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Angeklagten dessen Vorführung anordnen oder sogar einen Haftbefehl erlassen, wenn dies für die Durchführung der Hauptverhandlung notwendig ist.
Der Zeitdruck ist hoch. Wegen gesetzlicher Fristen stand zwischenzeitlich sogar ein Platzen des Verfahrens im Raum. Zwar konnte das verhindert werden, doch bei einem zentralen Anklagepunkt droht bereits Mitte Januar die Verjährung.
Axel Fischer selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück. In seiner Aussage vor Gericht erklärte er: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keinerlei Geld oder andere Vorteile für proaserbaidschanisches Verhalten erhalten und niemals seine Stimme verkauft.
Die Ermittler sehen das anders. Aserbaidschan soll über Jahre hinweg versucht haben, mit Geldzahlungen politische Entscheidungen im Europarat zu beeinflussen. Fischer, der dort von 2010 bis 2018 aktiv war, soll positive Reden gehalten und vertrauliche Informationen weitergegeben haben.
Der Prozess ist Teil der sogenannten Aserbaidschan-Affäre. In einem früheren Verfahren wurde der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner bereits zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Fischer war damals ebenfalls angeklagt, sein Verfahren wurde jedoch abgetrennt.
Nun zeigt sich: Das Gericht will den zweiten Prozess nicht erneut ins Stocken geraten lassen – und erhöht den Druck deutlich.