Prediger aus Pforzheimer Baptistenkirche verteidigt sich vor Gericht

30. September 2025 , 15:37 Uhr

Karlsruhe/Pforzheim (pm/dk) – Vor dem Landgericht Karlsruhe hat sich ein 33-jähriger Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen. Der Mann zeigte Unverständnis über die Einstufung seiner Predigt. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte er im Berufungsverfahren.

Urteil aus erster Instanz

Bereits im Dezember 2024 hatte das Amtsgericht Pforzheim den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis hin zur Forderung, sie zu töten.

Bezug zum Pride Month

Vor dem Landgericht erklärte der Prediger, er sei ein «sehr überzeugter Christ» und nehme die Bibel wörtlich. In seiner Predigt habe er lediglich eine Passage erklären wollen. «Das ist nicht meine Meinung», sagte er mit Blick auf die Vorwürfe, Homosexuelle exekutieren zu wollen. Als Grund für die Themenwahl nannte er den «Pride Month» im Juni 2023, dessen «Propaganda» er ins «christliche Licht» habe rücken wollen.

Berufungsverfahren läuft

Die Verteidigung hatte in erster Instanz einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, um eine höhere Strafe zu erreichen. Ein Freispruch gilt nach Einschätzung des Richters als unwahrscheinlich. Ob die Berufung auf die Höhe der Strafe beschränkt wird, blieb zunächst offen. Ein Urteil könnte noch heute verkündet werden.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Die BKZW wird seit Mai 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als extremistische Gruppierung beobachtet. Gegen mehrere Verantwortliche laufen Verfahren wegen Volksverhetzung. Die Gruppe zählt nur wenige Mitglieder, erreicht über das Internet jedoch eine deutlich größere Zahl an Menschen. Ende 2024 benannte sie ihre Onlineauftritte in «Deutschlands Seelen Gewinnen» um.

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