Baden-Württemberg (dpa/dk) – Die Polizei in Baden-Württemberg soll in ihrer Pressearbeit künftig grundsätzlich die Nationalität von Verdächtigen nennen. Innenminister Manuel Hagel will dafür die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium ändern.
Bislang prüft die Polizei in Baden-Württemberg vor jeder Veröffentlichung, ob es ein sachlich begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit gibt. Dadurch wurde die Nationalität mal genannt, mal nicht, teilweise auch nur auf Nachfrage.
Nach Angaben von Innenminister Manuel Hagel habe diese unterschiedliche Handhabung zu fehlendem Verständnis und Kritik in der Bevölkerung und bei den Medien geführt.
„Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen“, sagte Hagel der „Bild“, die zuerst über das Thema berichtet hatte.
Der CDU-Politiker will sich auch für eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit einsetzen.
„Dieses Hin und Her hat jetzt ein Ende“, so Hagel.
Künftig soll die Nationalität grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden. Ausnahmen soll es laut Innenministerium nur in bestimmten Fällen geben, etwa wenn Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Aufhebung der Anonymisierung eines Tatverdächtigen dagegensprechen.
Hagel begründet die geplante Änderung mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen.
„Wer Vertrauen will, muss auch Klartext reden“, sagte der Innenminister. Das solle „besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich“ passieren.
Baden-Württemberg wäre mit dieser Regelung nicht das erste Bundesland. Auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nennen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich, sofern keine datenschutzrechtlichen oder ermittlungstaktischen Gründe dagegensprechen.
Baden-Württemberg hatte sich bereits bei der Innenministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Nennung eingesetzt.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht grundsätzlich vor.
In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, dass darauf zu achten sei, dass die „Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“.
Die Zugehörigkeit soll demnach nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gibt.