Karlsruhe (dpa/pm/lk) – Eklat am Städtischen Klinikum Karlsruhe: In den Sozialen Medien kursiert seit dem vergangenen Wochenende ein Video mit Gerüchten, dass ein ungeimpfter Patient aufgrund des negativen Impfstatus nicht angemessen behandelt worden sei. Die Polizei ermittelt wegen eines mutmaßlichen Todesfalls. Doch die Klinikleitung weist die Anschuldigungen ausdrücklich zurück.
Nach Vorwürfen gegen das Städtische Klinikum Karlsruhe im Zusammenhang mit einem angeblich nicht gegen Corona geimpften und inzwischen verstorbenen Patienten ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Anklagebehörde habe ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher am Dienstag. Grund seien mehrere Anzeigen – darunter eine aus dem Umfeld des Mannes. Der Mann soll wegen seines Impfstatus nicht versorgt worden sein. Welche Beschwerden er hatte, ist unklar. „Durchaus steht auch die Hypothese im Raum, dass der Patient eine Behandlung ablehnte“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Im Internet kursiert seit dem Wochenende ein Video, das den zu dem Zeitpunkt noch lebenden Patienten in der Klinik auf dem Boden auf einer Matratze liegend zeigen soll. Der Mann röchele stark. Das Video sei von einer unbekannten Person aufgenommen worden. Ob das Video authentisch und tatsächlich in Räumen des Städtischen Klinikums Karlsruhe entstanden ist, werde geprüft, sagte ein Polizeisprecher. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Obduktion des Mannes um klären, ob der Tod vorsätzlich oder fahrlässig oder durch fremdes Verschulden verursacht wurde. Darüber müsse noch ein Richter entscheiden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Ermittelt werde in alle Richtungen.
Am Dienstag wollte sich das Krankenhaus mit Blick auf das laufende Verfahren zunächst nicht weiter äußern und verwies auf eine Pressemitteilung vom Vorabend.. Darin wies die Klinikleitung die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurück. Der Impfstatus von Patienten habe keinerlei Einfluss auf Therapie und Behandlung. Das Klinikum habe eine umfassende Behandlungspflicht allen Patienten gegenüber, die es uneingeschränkt wahrnehme. Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, sei ebenfalls differenziert zu betrachten. So könne es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. „Es sind entgegen jeglicher Faktenlage unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können.“ Das Klinikum hat Strafanzeige gestellt und prüft derzeit mögliche weitere rechtliche Schritte.