Pforzheim (pm/ms) – Der Gemeinderat hat grünes Licht gegeben: Pforzheim bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Mit der Zustimmung in der letzten Sitzung des Jahres 2025 darf die Stadt nun konkrete Projektskizzen einreichen – mit dem Ziel, mehrere Sportanlagen umfassend zu modernisieren.
Ausgangspunkt waren Anfragen mehrerer Pforzheimer Sportvereine, die sich mit konkreten Sanierungswünschen an die Stadt gewandt hatten. Aufgrund der engen Vorgaben des Bundes konnten schließlich fünf Projekte ausgewählt werden, die die Förderkriterien erfüllen.
Auf der Sportanlage Buckenberg ist vorgesehen, den Kunstrasenbelag zu erneuern, Ballfangzäune zu sanieren und die Flutlichtanlagen zu modernisieren. Im Stadion im Brötzinger Tal plant die Stadt, den Raum unter der Sitztribüne auszubauen, um zusätzliche Umkleide- und Lagerräume zu schaffen.
Auch die Sportanlage Am Riebergle soll deutlich aufgewertet werden. Dort sind zwei Teilmaßnahmen vorgesehen: der Neubau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlicht sowie die Modernisierung der bestehenden Beleuchtung. Zusätzlich soll das Funktionsgebäude umfassend renoviert werden. Auf der Sportanlage am Bohrain plant die Stadt, die bisherige Tennenlaufbahn durch eine moderne Leichtathletikbahn zu ersetzen und die Anlagen für Kugelstoß und Stabhochsprung zu erneuern.
Oberbürgermeister Peter Boch betont, dass mit den geplanten Projekten sowohl der Sanierungsstau abgebaut als auch die Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Vereine spürbar verbessert werden sollen. Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn hebt hervor, dass moderne Sportstätten eine wichtige Grundlage für Vereins-, Schul- und Breitensport seien und Räume für Begegnung, Bewegung und Integration schaffen.
Die Bundestagsabgeordneten aus Pforzheim sind bereits um Unterstützung im weiteren Verfahren gebeten worden. Nach einem bundesweiten Auswahlprozess entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, welche Kommunen zur Antragstellung aufgefordert werden. Voraussetzung dafür ist ein weiterer Beschluss des Gemeinderats.