Pflegbedürftige im Südwesten besonders stark zur Kasse gebeten

19. Januar 2023 , 04:46 Uhr

Pflegebedürftige in baden-württembergischen Heimen müssen besonders tief in die eigene Tasche greifen: Die Eigenbeteiligung mit Zuschüssen liegt im ersten Jahr des Heimaufenthalts bei 2773 Euro monatlich. Mehr zahlen müssen nur die Saarländer. Der aktuelle Bundesschnitt liegt bei 2411 Euro, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Hintergrund sind demnach besonders höhere Kosten für Lebensmittel und Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Alt sein ist teuer

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kostenzuwächse dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung im Südwesten auf nun 1833 Euro pro Monat. Teurer war der Heimaufenthalt nur in Nordrhein-Westfalen (2005), und Sachsen-Anhalt (1942). Der Bundeswert beträgt 1671 Euro. Das waren 130 Euro mehr als am 1. Januar 2022, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Ohne Zuschläge wären es im Schnitt für alle nun 2468 Euro als Zuzahlung, 289 Euro mehr als im Januar 2022.

Es gibt Zuschüsse

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Er drückt den Eigenanteil nur für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Personalkosten gestiegen

Allerdings stieg der Eigenanteil für die reine Pflege weiter – ohne Zuschläge im Schnitt auf nun 1139 Euro nach 912 Euro Anfang 2022. Hintergrund sind auch teils höhere Personalkosten. Seit 1. September 2022 müssen alle Einrichtungen Pflegekräfte nach Tarifverträgen oder ähnlich bezahlen, um mit den Pflegekassen abrechnen zu können.

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