Baden-Baden (pm/tk) – Nach langer Unterbrechung geht der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher des PFAS-Skandals in Mittelbaden weiter. Vor dem Landgericht Baden-Baden wird ein Gutachter befragt.
Die Stadtwerke Rastatt haben einen Kompostunternehmer aus Bühl auf Schadensersatz verklagt. Der soll über Jahre giftige Papierschlänmme unter seinen Kompost gemischt haben. Den verseuchten Kompost hat er dann die Landwirte in der Region verkauft, ie es auf ihren Feldern verteilten. Die Chemikalien sickerten ins Erdreich und versuchten das Grundwasser.
Die Stadtwerke Rastatt haben daher in den vergangenen Jahren aufwändige und teure Filteranlagen in ihren Wasserwerken eingebaut. Für diese Investitionen forden die Stadtwerke Schadenersatz von 6,5 Millionen Euro von dem Kompostunternehmer. Die Klage läuft bereits seit 2019. Im März 2022 war die letzte Verhaldungs vor Gericht – seitdem ruhte das Verfahren.
Nun nach dreieinhalb Jahren liegt dem Landgericht ein Gutachten vor.
„Es geht bei diesem Prozess nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet“, stellt der klageführende Anwalt der Stadtwerke Rastatt, Dr. Dominik Greinacher, klar. Die Beklagte habe die Schlämme mit Kompost vermischt und ausbringen lassen. Durch den Sachverständigen galt es nun zu prüfen, ob die Beklagte in der Lage gewesen war, einen solchen Schaden zu verursachen. Und wenn ja, ob dieser auch ganz konkret die von den Stadtwerken vorgebrachten Schäden in ihren Wasserwerken Ottersdorf, Rauental und Niederbühl herbeiführen konnte. Die Stadtwerke sehen sich in beiden Punkten durch das Sachverständigengutachten bestätigt.