Pforzheim/Karlsruhe (dpa/dk) – Nach dem Tod eines fixierten Patienten bei einem Brand in einem Pforzheimer Krankenhaus ist das Strafverfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte vorläufig eingestellt worden. Die Entscheidung fiel am Landgericht Karlsruhe.
Die Kammer schlug vor, das Verfahren gegen Geldauflagen in Höhe eines Monatsgehalts einzustellen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten zu.
Endgültig beendet ist das Verfahren erst, wenn alle Angeklagten die Beträge bezahlt haben. Die Geldauflagen liegen laut Gericht zwischen 2.300 und 5.000 Euro.
Der Vorsitzende Richter betonte:
„Was man auch sagen muss: Das ist kein Freispruch.“
Der 58-jährige Mann war im Mai 2023 in einem Zimmer neben der Notaufnahme fixiert worden.
Nach Angaben des Gerichts versuchte er, die Gurte mit einem Feuerzeug anzuzünden, um sich zu befreien. Dabei gerieten Matratze und Kleidung in Brand. Der Mann verbrannte.
Als das Feuer ausbrach, befanden sich die beiden angeklagten Pflegekräfte laut Angaben im Prozess in einer Zigarettenpause.
Der Patient war mit einer Kopfplatzwunde ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem er betrunken und unter Medikamenteneinfluss auf einem Parkplatz gestürzt war.
In der Notaufnahme soll er sich aggressiv verhalten haben, unter anderem einen Drucker geworfen und eine Pflegekraft geschlagen.
Ein Gutachten habe ergeben, dass „den überwiegenden Anteil der Verantwortung (…) der Getötete selber“ trage, sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagten hätten den Mann demnach medizinisch richtig versorgt.
Zudem sah das Gericht die individuelle Schuld der Angeklagten nicht als besonders schwer an.
Der Anwalt der Familie kritisierte die Entscheidung scharf. Er vertritt die Ehefrau und drei erwachsene Kinder des Opfers.
Sollte das Verfahren endgültig eingestellt werden, kündigte er straf-, dienst- und zivilrechtliche Schritte gegen die Angeklagten, das Klinikum, Mitglieder der Kammer und den Staatsanwalt an.
Aus seiner Sicht handelt es sich um Freiheitsberaubung mit Todesfolge, ein Verbrechen, bei dem eine Einstellung wegen geringer Schuld rechtlich nicht zulässig sei.