Ottersweier: Polizisten mit Messer bedroht

03. August 2020 , 15:12 Uhr

Ottersweier (pol/cm) – In Ottersweier hat am Samstagabend ein Mann Polizisten mit einem Messer bedroht. Mehre Anwohner der Röntgenstraße meldeten gegen 21:30 Uhr, dass der Mann Einrichtungsgegenstände von einem Balkon werfen würde und zuvor ein Messer auf einen Anwohner geworfen, diesen aber verfehlt hätte. Als mehrere Streifenwagen angekommen sind, ist der Mann mit einem Jagdmesser bewaffnet auf die Beamten zugelaufen. Weil er nicht auf die Aufforderung, das Messer niederzulegen reagierte, musste Pfefferspray eingesetzt werden. Dann konnte er festgenommen werden. Dem Mann erwarten nun Anzeigen wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung.
Die genauen Hintergründe des Verhaltens eines Mannes am Samstagabend sind bislang nicht geklärt. Mehre Anwohner der Röntgenstraße meldeten gegen 21:30 Uhr, dass der Mann Einrichtungsgegenstände von einem Balkon werfen würde und zuvor ein Messer auf einen Anwohner geworfen, diesen aber verfehlt hätte. Beim Eintreffen mehrerer Streifenbesatzungen des Polizeireviers Bühl sowie umliegender Polizeireviere und der Polizeihundeführerstaffel, bestätigte sich der Sachverhalt. Der augenscheinlich alkoholisierte Bewohner verließ das Gebäude und lief, mit einem Jagdmesser bewaffnet, auf die Beamten zu. Nachdem er auf mehrfache Aufforderungen, das Messer beiseite zu legen, nicht reagierte, konnte der Einsatz von Pfefferspray die Lage vorerst entschärfen und ermöglichte den Beamten eine vorläufige Festnahme des Mannes. Hierbei wurden sowohl der Angreifer als auch fünf Polizeibeamte durch das Pfefferspray leicht verletzt. Durch das Umherwerfen der Einrichtungsgegenstände wurde an einem vor dem Gebäude geparkten Fahrzeug ein Sachschaden von schätzungsweise 7.000 Euro verursacht. Der mit knapp zwei Promille Alkoholisierte wurde nach einer medizinischen Untersuchung in einem Krankenhaus an eine Fachklinik überstellt. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung.

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