Baden-Baden (pm/dk) – Baden-Baden wählt noch einmal: Nach dem ersten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl steht fest, dass es am 22. März eine Stichwahl geben wird. Die Stadt Baden-Baden hat jetzt die wichtigsten Fragen rund um die Abstimmung beantwortet – von den Kandidaten über die Briefwahl bis zu den Regeln im Wahllokal.
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom Sonntag, 8. März, kommt es in Baden-Baden zur Stichwahl.
Die endgültige Feststellung des Ergebnisses des ersten Wahlgangs erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 11. März, um 15 Uhr in der Festhalle Oos.
In der Stichwahl treten die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang an: Thomas Jung und Lencke Wischhusen.
Wichtig dabei: Eine freie Zeile für die Eintragung eines anderen Namens gibt es bei der Stichwahl nicht.
Nein. Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt.
Die bereits zugestellte Wahlbenachrichtigung gilt für beide Wahlgänge.
Wer für den ersten Wahlgang bereits Briefwahl beantragt hat, ist automatisch auch für die Stichwahl zur Briefwahl vorgemerkt und bekommt die Unterlagen zugesendet.
Wer am 8. März noch im Wahllokal gewählt hat, am Tag der Stichwahl aber nicht vor Ort ist, muss die Briefwahl neu beantragen.
Das geht mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung, über den dort aufgedruckten QR-Code oder online.
Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann den Wahlschein auch formlos per E-Mail an wahlen@baden-baden.de beantragen. In der Mail müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Wer sie nicht mehr hat, kann trotzdem wählen – allerdings nur mit einem gültigen Ausweisdokument. Ein Personalausweis oder Reisepass muss in jedem Fall vorgelegt werden.
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass ist keine Stimmabgabe möglich.
Damit soll sichergestellt werden, dass nur wahlberechtigte Personen ihre Stimme abgeben.
Grundsätzlich nein. Die Stimmabgabe ist nur in dem Wahllokal möglich, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein und kann damit auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Dieser Wahlschein muss dort aber zwingend vorgelegt werden.
Die öffentliche Auszählung beginnt direkt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Die vorläufigen Ergebnisse werden dann fortlaufend im Internet veröffentlicht. Den Link zur Ergebnispräsentation will die Stadt wieder auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Weitere Informationen gibt es laut Stadt unter www.baden-baden.de/wahlen.