Niedrigwasser: Baden-Württemberg lockert Lkw-Fahrverbote weiter

14. August 2026 , 16:55 Uhr

Baden-Württemberg (pm/dk) – Wegen der angespannten Lage auf den Bundeswasserstraßen erleichtert Baden-Württemberg erneut den Transport von Gütern auf der Straße. Die Ausnahmen vom Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverbot werden verlängert und teilweise ausgeweitet.

Ausnahmen gelten zunächst bis Ende September

Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen waren bis Ende August befristet. Nun werden sie zunächst bis Ende September verlängert.

Damit sollen Transporte auf der Straße erleichtert werden, wenn Güter wegen niedriger Pegelstände nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen befördert werden können.

Verkehrsministerin Nicole Razavi MdL erklärt dazu: „Die sich zuspitzende Lage auf den Bundeswasserstraßen stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der weiteren Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots schaffen wir hierfür zusätzliche Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“

Auch Großraum- und Schwertransporte ausgenommen

Von diesem Wochenende an gelten die Ausnahmen auch für Großraum- und Schwertransporte. Zudem entfällt die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss, sofern der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen nicht überschreitet.

Als Großraum- und Schwertransporte gelten Fahrzeuge oder Ladungen, die gesetzliche Standardmaße überschreiten. Dazu gehören etwa mehr als 2,55 Meter Breite oder mehr als 40 Tonnen Gesamtgewicht. Solche Transporte müssen in einem eigenen Verfahren genehmigt werden.

Auch Leerfahrten sind eingeschlossen

Die Regelungen gelten für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar dazu beitragen, die Folgen des Niedrigwassers zu bewältigen. Güter, die aktuell nicht oder nur eingeschränkt über den Wasserweg transportiert werden können, dürfen damit bei Bedarf auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen auf der Straße befördert werden.

Auch notwendige Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Transporten sind von den Ausnahmen erfasst.

Erste Lockerungen bereits seit 10. August

Baden-Württemberg hatte bereits am 10. August Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für herkömmliche Lkw beschlossen. Die jetzt bekanntgegebenen zusätzlichen Erleichterungen gehen ebenfalls auf eine Bitte der Bundesregierung zurück.

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