Baden-Württemberg (dpa/dk) – Rauchen wird in Baden-Württemberg ab heute an vielen Orten deutlich stärker eingeschränkt. Seit dem 1. Juni 2026 gilt im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Betroffen sind unter anderem Spielplätze, Haltestellen, Freibäder, Zoos und Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die neuen Regeln.
Das neue Gesetz erweitert das Rauchverbot vor allem an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Nicht mehr geraucht werden darf unter anderem:
auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos und Freizeitparks.
In Freibädern, Zoos und Freizeitparks können allerdings Raucherzonen eingerichtet werden. Diese müssen abseits ausgewiesen sein.
Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr. Auch Raucherzimmer in Behörden sind künftig tabu.
Die neuen Regeln gelten nicht nur für klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen darunter.
Das gilt selbst dann, wenn dabei kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Begründet wird das damit, dass beim Verbrennen, Verdampfen oder Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden können.
In Gaststätten bleibt Rauchen grundsätzlich verboten. Es gibt aber weiterhin Ausnahmen, etwa für Außenbereiche.
Auch in kleinen Ein-Raum-Kneipen darf weiter geraucht werden, wenn dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos sind abgetrennte Raucherräume erlaubt. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Betreten werden dürfen sie nur von Erwachsenen.
Für Bier-, Wein- und Festzelte gilt das neue Rauch- und Dampfverbot nicht. Ein Bürgerforum hatte sich zwar für entsprechende Verbote ausgesprochen. Die Landesregierung folgte dieser Empfehlung aber nicht.
Als Begründung wird genannt, dass solche Veranstaltungen wie Festivals in der Regel zeitlich begrenzt seien und eher einen Eventcharakter hätten.
Wer sich nicht an die neuen Rauchverbote hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Beim ersten Verstoß können bis zu 200 Euro fällig werden.
Wer innerhalb eines Jahres erneut erwischt wird, muss mit bis zu 500 Euro rechnen. Für Betreiber, die sich nicht an besondere Regeln etwa für Raucherkneipen halten, können die Strafen deutlich höher ausfallen: bis zu 3.330 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 6.500 Euro.
Für die Umsetzung sind die Betreiber der betroffenen Einrichtungen zuständig. In der Wilhelma in Stuttgart ist Rauchen nach Angaben eines Sprechers bereits seit Anfang März nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Diese liegen nicht in der Nähe von Spielplätzen oder Restaurants.
An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen laut Stuttgarter Straßenbahnen AG Anfang Juni alle Haltestellen mit Hinweisschildern ausgestattet sein. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliert der Sicherheitsdienst der SSB, an Bushaltestellen ist die Stadt Stuttgart zuständig.
In den Stuttgarter Freibädern wurden Raucherzonen eingerichtet. Das gilt auch für die Freibäder in Karlsruhe.
Der Anteil der Rauchenden in Baden-Württemberg geht laut Statistik zwar zurück, trotzdem raucht noch etwa jede fünfte Person ab 15 Jahren. 2021 lag die Raucherquote im Südwesten bei 17,4 Prozent. 2017 waren es noch 21,2 Prozent.
Laut Tabakatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums starben in Deutschland im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen an gesundheitlichen Folgen des Rauchens. Das entspricht etwa jedem siebten Todesfall.