Neue Corona-Verordnung mit strengeren Regelungen für Ungeimpfte verzögert sich

12. September 2021 , 18:45 Uhr

Stuttgart (dpa/bo) – Ungeimpften könnten in Baden-Württemberg noch mehr Einschränkungen drohen, als bisher bekannt. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung hätten eigentlich am morgigen Montag in Kraft treten sollen, verzögern sich laut Medienberichten nun jedoch um rund eine Woche.

Neue Corona-Verordnung kommt knapp eine Woche später

In der neuen überarbeiteten Corona-Verordnung sollen vor allem härtere Maßnahmen für Ungeimpfte verankert werden. Einem Zeitungsbericht zufolge plant das Land, ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kontakt zu außenstehenden Personen zu wöchentlichen Tests zu verpflichten, sobald die neue Corona-Warnstufe in Kraft tritt. Das Ministerium wollte den Bericht bislang nicht kommentieren. Die neue Verordnung sollte eigentlich am morgigen Montag in Kraft treten, verzögert sich aber um rund eine Woche, da das Infektionsschutzgesetz des Bundes noch nicht in Kraft ist. Details, die über die bisher bekannten geplanten Schritte hinausgehen, wollte das Ministerium daher nicht nennen. „Wir möchten hier auf die anstehende Kabinettsbefassung in der kommenden Woche verweisen“, so der Sprecher weiter.

1. Warnstufe ab 250 belegten Intensivbetten

Bisher ist geplant, dass im Südwesten eine erste sogenannte Warnstufe landesweit gilt, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten Ungeimpfte etwa nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

In der Alarmstufe soll die 2G-Regel gelten

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Schon vor über einer Woche hatte das Gesundheitsministerium in Stuttgart außerdem mitgeteilt, dass Ungeimpfte auch damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen.

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