Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Karlsruhe, Rastatt und Pforzheim

15. Januar 2022 , 09:30 Uhr

Karlsruhe/Rastatt (pm/jal) – Die 7-Tage-Inzidenz liegt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500. Für Ungeimpfte und nicht Genesene gelten im Stadtkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt und Pforzheim ab sofort weitere Einschränkungen.

Stadt Karlsruhe beschließt Ausgangsbeschränkungen

Bereits seit dem 24. November gelten in Baden-Württemberg nach der Corona-Verordnung strengere Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen. Unter anderem hat die Landesregierung während der Alarmstufe II Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Dies liegt im Stadtkreis Karlsruhe nun vor: Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, 13. Januar 2022, 547,3 und am Freitag, 14. Januar 2022, 608,6 betragen hat, gelten ab Samstag, 15. Januar 2022, auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe schärfere Regeln für nicht-immunisierte Personen. Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-karlsruhe.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Damit gilt ab sofort für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Rastatt für Nicht-Immunisierte

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Rastatt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von mindestens 500 erreicht hat, gelten ab Samstag, 15. Januar, lokale nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte. Maßgeblich sind die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen. Somit ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Die Corona-Verordnung in der aktuell gültigen Fassung, eine Zusammenfassung der aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick und die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verordnung sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Pforzheim beschließt ebenfalls Einschränkungen

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Pforzheim zwei Tage in Folge über 500 gelegen hat, gelten ab dem heutigen Sonntag, 16. Januar 2022 schärfere Regeln für nicht-immunisierte Personen. Damit tritt für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab 0 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die anschließend jeweils von 21 bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch dürfen Ungeimpfte und Nicht-Genesene während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nach draußen, um alleine spazieren zu gehen oder allein Sport zu treiben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige sofern sie asymptomatisch sind. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Gesundheitsamts erfolgt auf der Internetseite des Enzkreises unter www.enzkreis.deDie strengeren Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen, gelten in Baden-Württemberg schon seit dem 24. November. In Pforzheim tritt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen bereits zum zweiten Mal in Kraft.

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