Nächster Nackenschlag fürs Land: Gericht kippt 2G-Regel in Geschäften

25. Januar 2022 , 15:31 Uhr

Mannheim (dpa/lk) – Erst in Bayern, jetzt auch im Südwesten: Die Justiz kippt die harten Beschränkungen für das Shopping. Es ist der zweite Rückschlag für die Regierung Kretschmann innerhalb weniger Tage. Denn das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit.

Einkaufen für Ungeimpfte mit aktuellem Test

Ungeimpfte dürfen vorerst im Südwesten wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.

Klägerin aus der Ortenau erfolgreich

Geklagt hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis, die ein Geschäft für Schreibwaren betreibt. Sie monierte, dass Schreibwarenläden anders als Blumengeschäfte nicht zur Grundversorgung gerechnet werden. In letzteren gilt trotz Alarmstufe II die 3G-Regel. Das sei eine Ungleichbehandlung.

Zweiter Rückschlag für das Land innerhalb weniger Tage

In Bayern hatte der Verwaltungsgerichtshof vor fünf Tagen ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Für die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg ist es der zweite Rückschlag innerhalb weniger Tage. Erst am Freitag hatten die Mannheimer Richter einem ungeimpften Studenten in einer ähnlichen Sache Recht gegeben. Er hatte geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Geimpften von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb von letzten Montag an außer Vollzug.

Einfrieren der Alarmstufe II voraussichtlich rechtswidrig

Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Die Mannheimer Richter erklärten nun erneut, dass eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, nicht im Einklang mit den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes stehe.

Stufensystem soll an Omikron angepasst werden

Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden. Allerdings will die Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann noch diese Woche das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen. Kretschmann kündigte allerdings an, dass die Regeln innerhalb der einzelnen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies nötig.

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