Pforzheim (pm/tk) – Der Büchenbronner Aussichtsturm soll denkmalgerecht saniert und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Welche Schäden dafür behoben werden müssen und wie die nächsten Schritte aussehen, erläuterte Baubürgermeister Tobias Volle bei einem Vor-Ort-Termin.
Gemeinsam mit den beteiligten Fachleuten stellte er interessierten Mitgliedern des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Büchenbronn die gutachterlichen Erkenntnisse und den aktuellen Planungsstand vor. „Wir wollen dieses historische Wahrzeichen erhalten und wieder sicher zugänglich machen“, betonte Volle. „Dafür müssen wir seine besondere Konstruktion und die Anforderungen des Denkmalschutzes zusammenbringen.“
Der 1883 errichtete, gut 26 Meter hohe Aussichtsturm ist seit 1974 im Eigentum der Stadt Pforzheim. Seine Aussichtsplattform liegt auf einer Höhe von 24,75 Metern. Als technisches Kulturdenkmal, Wahrzeichen des Stadtteils und Ausflugsziel hat er eine besondere Bedeutung für Büchenbronn und den Naherholungsraum. Seine filigrane Konstruktion aus vorgefertigten Metallbauteilen macht ihn auch zu einem besonderen Zeugnis der Industriegeschichte.
Im Laufe seiner Geschichte wurde er mehrfach instandgesetzt, unter anderem umfassend in den Jahren 1957 und 1958 sowie erneut 1984. Nach dem Sturm Lothar folgten im Jahr 2000 Reparaturen und Austauscharbeiten im oberen Turmdrittel.
Eine Sicherheitsüberprüfung im Oktober 2024 hatte erhebliche Schäden an der Konstruktion ergeben. Daraufhin musste der Turm gesperrt werden. Um den Gesamtzustand genauer beurteilen zu lassen, beauftragte das städtische Gebäudemanagement das Fachbüro Mirow/Schmidtke mit einer vertieften Untersuchung. Das Gutachten vom 1. August 2025 bestätigte den erheblichen Sanierungsbedarf. Unter anderem ist eine Stütze stark verformt, Verbindungsstellen gebrochen und erhebliche Rostschäden festgestellt worden. „Einzelne Reparaturen reichen hier nicht aus“, erklärte Volle. „Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das den Turm als Denkmal bewahrt und seine sichere Nutzung dauerhaft ermöglicht.“ Eine Wiedereröffnung ist erst nach einer umfassenden Sanierung möglich.
Die Stadt hat die Planungsleistungen bereits ausgeschrieben und wählt derzeit ein geeignetes Fachplanungsbüro aus. Nach der Vergabe soll bis Mitte 2027 ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, das eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wird. Auch die spätere bauliche Umsetzung muss in enger Abstimmung mit dem Landesamt erfolgen.
Nach Abschluss der Planung soll der Gemeinderat über die denkmalgerechte Sanierung entscheiden. Auf Grundlage dieses Beschlusses können anschließend Fördermittel beantragt werden. „Unser Ziel ist klar. Der Weg dorthin braucht eine sorgfältige Planung, die politischen Beschlüsse und eine gesicherte Finanzierung“, so Volle. Bis zur Sanierung bleibt der Aussichtsturm gesperrt.