Nachweise bei Mühlacker und Niefern: Der Biber ist zurück im Enzkreis

05. März 2026 , 10:45 Uhr

Enzkreis (pm/tk) – Die charakteristischen Knabberspuren an Baumstämmen verraten es: Der Biber ist zurück im Enzkreis. Eindeutige Spuren des Nagers wurden an der Enz bei Niefern und Mühlacker nachgewiesen. Damit ist eine vom Menschen fast ausgerottete Tierart wieder da.

Gewinn für die Artenvielfalt

Das ist das Ergebnis konsequenten Artenschutzes, freut man sich im Landratsamt. Als sogenannte „Schlüsselart“ trägt der Biber maßgeblich zur Steigerung der Artenvielfalt im und um die Gewässer bei. „Pflanzen, Insekten, Fische, Wasservögel und viele weitere Arten profitieren vom Biber, der auch als Ökosystemingenieur bezeichnet wird“, begrüßt die zuständige Dezernentin Dr. Hilde Neidhardt die Rückkehr dieser Art, die ein Gewinn für den Natur- und Artenschutz im Enzkreis sei.

Sorge vor Konflikte mit Forstwirten

Gleichzeitig ist dem Landratsamt und den betroffenen Kommunen bewusst, dass die Aktivitäten dieses Nagetiers lokal auch zu Nutzungskonflikten führen können – zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft oder im Bereich des Hochwasserschutzes und der Infrastruktur. Um sowohl den Schutz der streng geschützten Tierart als auch die Interessen von Grundstückseigentümern und Kommunen zu wahren, setzen die Beteiligten daher von Beginn an auf eine konstruktive und enge Zusammenarbeit.

Ehrenamtliche Biberberatung

Durch ein engmaschiges Monitoring stellt das Landratsamt sicher, dass Konflikte frühzeitig erkannt und praxistauglich gelöst werden können. Gleichzeitig konnten vier Personen für eine ehrenamtliche Biberberatung gewonnen werden. Im Falle eines Konflikts können diese unbürokratisch beraten und bei der Suche nach unkomplizierten Lösungen vor Ort unterstützen. Sie können zudem kleinere, präventive Maßnahmen direkt umsetzen. Bisher seien im Enzkreis jedoch keine Konflikte aufgetreten, sagt Dr. Neidhardt. Man hoffe, dass dank der engen Abstimmung auch dauerhaft ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Biber hier möglich bleibt.

Fakt ist: Der Biber ist streng geschützt. Das Landratsamt bittet daher die Bürgerinnen und Bürger diesen Schutzstatus und das damit einhergehende Störungsverbot der Tiere und ihrer Bauten zu beachten.

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