Nach Zug-Vorfall in Ettlingen: Kein Haftbefehl gegen Beschuldigte

18. August 2026 , 20:54 Uhr

Ettlingen (pm/ms) – Ein Mitarbeiter der Bahn fällt beim Gerangel mit einem Fahrgast aus dem fahrenden Regionalzug und wird schwer verletzt. Der Tatverdächtige bleibt ohne Haftbefehl. Das Landgericht Karlsruhe hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Richter sehen zwar einen dringenden Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung – einen Grund für Untersuchungshaft aber nicht.

Sicherheitsmitarbeiter stürzte aus fahrendem Zug

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen den Beschuldigten nach einem Vorfall am 17. Juli 2026. Während einer Fahrt der Regionalbahn 15917 von Baden-Baden nach Karlsruhe war ein Bahn-Sicherheitsmitarbeiter in Ettlingen aus dem fahrenden Zug gestürzt und schwer verletzt worden.

Bereits am 18. Juli hatte das Amtsgericht Karlsruhe den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Darüber hat jetzt die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe entschieden.

Landgericht weist Beschwerde zurück

Mit Beschluss vom 18. August 2026 hat das Landgericht die Beschwerde als unbegründet verworfen.

Nach Einschätzung der Kammer besteht gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs.

Einen dringenden Tatverdacht wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung sieht das Gericht dagegen nicht. Auch für eine fahrlässige Körperverletzung bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.

Öffnen der Zugtür laut Gericht außergewöhnlicher Vorfall

Nach Auffassung der Kammer gibt es derzeit keine dringenden Gründe für die Annahme, dass der Beschuldigte in Bezug auf das Öffnen der Zugtür beziehungsweise das Herausfallen des Sicherheitsmitarbeiters vorsätzlich oder auch nur fahrlässig gehandelt habe.

Dass sich die Tür eines fahrenden Zuges öffne, sei nach Einschätzung der Kammer selbst bei einem Anprall ein eher außergewöhnlicher Vorgang, der fern der Lebenserfahrung liege.

Gericht sieht keine Fluchtgefahr

Für einen Haftbefehl fehlt nach Ansicht des Landgerichts außerdem ein notwendiger Haftgrund. Eine Fluchtgefahr sieht die Kammer nicht.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie unter anderem die sozialen und beruflichen Bindungen des Beschuldigten. Er ist deutscher Staatsangehöriger, hat laut Gericht keine ersichtlichen Kontakte oder Bezüge ins Ausland und verfügt über einen Wohnsitz, Familie und einen Arbeitsplatz in Deutschland.

Dem möglichen Fluchtanreiz durch die zu erwartende Strafe stünden damit ausreichende soziale und berufliche Bindungen gegenüber.

Körperverletzung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden

Nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs kann eine vorsätzliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschuldigten läuft weiter.

Anzeige
Amtsgericht Karlsruhe Baden-Baden Bahn-Sicherheitsmitarbeiter Ettlingen Fluchtgefahr Haftbefehl Karlsruhe Körperverletzung Landgericht Karlsruhe Regionalbahn Regionalbahn 15917 Staatsanwaltschaft Karlsruhe Untersuchungshaft Zug

Das könnte Dich auch interessieren

23.07.2026 Sturz aus Zug: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen abgelehnten Haftbefehl ein Bruchhausen (dpa/dk) - Nach dem schweren Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug geht der Streit um einen möglichen Haftbefehl weiter. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde eingelegt, nachdem das Amtsgericht den Haftbefehl gegen einen Fahrgast abgelehnt hatte. 20.07.2026 Attacke im Zug bei Ettlingen: Was die Ermittler noch klären müssen Ettlingen (dpa/er24/tk) - Nach der Attacke auf einen Bahnmitarbeiter, der bei Ettlingen-Bruchhausen aus einem fahrenden Regionalzug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, stehen die Ermittler vor zahlreichen offenen Fragen. Der mutmaßliche Täter ist auf freiem Fuß, der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Ein Bahnvideo wirft weitere Zweifel auf. 23.06.2026 Diebstähle am Epplesee Rheinstetten: 18-jähriger in Untersuchungshaft Rheinstetten (pol/svs) - Am Epplesee in Rheinstetten-Forchheim soll ein 18-jähriger Mann am Montagabend mehrere Badegäste beklaut haben. Gegen den Tatverdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl erlassen. Er sitzt in Untersuchungshaft. 01.06.2026 Angriff am Karlsruher Marktplatz: 18-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft Karlsruhe (pol/svs) - Nach einer Auseinandersetzung in der Karlsruher Innenstadt sitzt ein 18-Jähriger in Untersuchungshaft. Er soll einem am Boden liegenden Mann gezielt gegen den Kopf getreten haben.