Nach Wildunfall bei Rülzheim Haftbefehl vollstreckt

14. Juli 2026 , 16:14 Uhr

Rülzheim (pol/tk) – Dass ein Wildunfall unangenehme Folgen haben kann, musste eine Autofahrerin der Südpfalz erleben. Das Reh konnte nichts dafür. Die Frau hatte sich, abgesehen vom Wildunfall, schon einiges zu Schulden kommen lassen.

Gesuchte Autofahrerin fliegt auf

Am Montag kam es auf der L540 zwischen Rülzheim und Bellheim zu einem Wildunfall. Ein Reh querte die Fahrbahn und wurde von dem Pkw einer 20-jährigen Fahrzeugführerin erfasst. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass gegen die Fahrzeugführerin ein Haftbefehl in Höhe von 200 Euro vorlag. Der offene Betrag wurde vor Ort vollständig beglichen, sodass die Vollstreckung des Haftbefehls abgewendet werden konnte.

Auto nicht versichert

Darüber hinaus ergab die Überprüfung des Fahrzeugs, dass dieses aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zur Entstempelung ausgeschrieben war. Das Kennzeichen wurde vor Ort entstempelt. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

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