Horb (dpa/dk) – Ein Jahr nach dem tödlichen Gondelabsturz auf einer Brückenbaustelle in Horb am Neckar kommt es nun doch zu einem Prozess. Der Kranführer hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, der gegen ihn verhängt worden war.
Bei dem Unglück am 20. Mai 2025 waren drei Bauarbeiter ums Leben gekommen. Sie arbeiteten auf einer Brückenbaustelle in Horb am Neckar im Kreis Freudenstadt.
Die Männer im Alter von 40 bis 46 Jahren stürzten mit einer Gondel in die Tiefe. Zwei der Opfer kamen aus Polen, eines aus Deutschland. Alle drei waren sofort tot. Der Unfall hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt.
Gegen den inzwischen 38 Jahre alten Kranführer war ein Strafbefehl erlassen worden. Dieser lautete auf fahrlässige Tötung in drei Fällen.
Vorgesehen waren darin eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten sowie die Zahlung von 10.000 Euro.
Weil der Mann nun Einspruch eingelegt hat, muss das Amtsgericht Horb den Fall in einem Prozess verhandeln. Ein Termin steht bislang noch nicht fest.
Die Ermittler waren schon bald nach dem Absturz von menschlichem Versagen als Ursache ausgegangen. Technische Mängel konnten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen werden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sollte die Gondel mit den drei Arbeitern von einem Arbeitskran auf eine Plattform in 60 Metern Höhe befördert werden. Der beschuldigte Kranführer soll den Kran jedoch zu früh zur Seite geschwenkt haben.
Dabei kollidierte das Kranseil mit einem horizontal gespannten Seil und riss. Die Gondel stürzte daraufhin in die Tiefe.