Nach Polizeischüssen in Tuttlingen: 27-Jähriger trug keine scharfe Waffe

13. Oktober 2026 , 04:30 Uhr

Der vergangene Woche von der Polizei in Tuttlingen erschossene 27-Jährige hatte offenbar keine scharfe Schusswaffe bei sich. Nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen handelte es sich um eine sogenannte Knall- oder Zündplättchenpistole, wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mitteilten.

Diese ist einer Originalwaffe des Herstellers SIG Sauer, Modell P225/P226, Kaliber 9 mm, nachempfunden und erweckt dadurch den Anschein einer echten Schusswaffe. «Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen bestanden zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes keine Hinweise darauf, dass es sich bei der Waffe lediglich um eine Knallpistole handelte», hieß es in der Mitteilung. Das schriftliche Waffengutachten liegt noch nicht vor.

Vieles noch unklar

Der 27-Jährige war am Donnerstagmittag vergangener Woche mit einer Pistole im Bereich des Tuttlinger Rathauses aufgefallen. Hinzugerufene Polizeikräfte entdeckten ihn schließlich im Innenhof des Gebäudes. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 8. Oktober hatten Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, der Mann «soll bei Eintreffen der Polizeikräfte unvermittelt auf diese geschossen haben». In der Folge «kam es zu einem Schusswechsel», bei dem der Mann verletzt wurde. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb er noch vor Ort. Weitere Personen wurden nicht verletzt.

Warum sich der Mann mit der Waffe im Rathaus aufhielt, sei bislang nicht bekannt, hieß es in der Mitteilung am Montag. Auch wie viele Schüsse abgegeben wurden und ob der 27-Jährige selbst geschossen hat, wird weiterhin ermittelt.

Obduktion ergab unter anderem drei Schusstreffer

Bei der Obduktion wurden nach vorläufigen Erkenntnissen drei Schusstreffer im Bereich des Oberkörpers sowie ein leichter Streifschuss am Arm festgestellt. Der schriftliche Obduktionsbericht steht noch aus.

Bei dem 27-Jährigen handelt es sich den Angaben zufolge um einen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, der in Tuttlingen wohnte. Er sei bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten. Weswegen wurde zunächst nicht mitgeteilt. Der Leichnam wurde nach Abschluss der Obduktion zur Bestattung freigegeben.

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