Nach langen Diskussionen - Baden-Württemberg billigt Mobilitätsgesetz

13. März 2025 , 04:14 Uhr
Eine neue Abgabe für den Ausbau des ÖPNV oder Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker: Mit dem Mobilitätsgesetz macht das Land mehrere Neuerungen im Verkehrsbereich möglich.

Städte können ÖPNV-Abgabe einführen

Lange hat Grün-Schwarz gestritten, nun hat das Mobilitätsgesetz im Landtag die letzte Hürde genommen. Das Parlament stimmte dem Gesetzentwurf mit den Stimmen von Grünen und CDU zu. SPD, FDP und AfD votierten dagegen. «Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz Mobilität und Klimaschutz zusammenführen», sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) im Plenum.

Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für die Einführung einer Abgabe, mit der Kommunen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs finanzieren sollen. Städte und Landkreise können damit künftig Einwohner oder Fahrzeughalter zur Kasse bitten.

Im Gegenzug für die Abgabe müssen die Bürgerinnen und Bürger ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie für den Kauf von Zeitkarten einlösen. Um den Mobilitätspass einführen zu können, muss allerdings bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein.

Streit um Radkoordinatoren

Auf Druck der CDU war das Gesetz beim Mobilitätspass allerdings abgespeckt worden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes war als eine Möglichkeit für Kommunen auch eine City-Maut und eine Abgabe für Arbeitgeber vorgesehen.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig Stadt- und Landkreise sogenannte Koordinatoren für durchgängige und sichere Radnetze berufen sollen. Diese sollen etwa die Gemeinden bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen. Nach Gegenwehr der Kommunen können diese nun aber auch auf die vom Land bezahlten Koordinatoren verzichten. Städte und Gemeinden können außerdem künftig mit Hilfe von Scan-Fahrzeugen Parkbereiche kontrollieren und Falschparker erfassen.

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