Baden-Württemberg (dpa/dk) – Nach deutlicher Kritik aus der queeren Community ändert Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) seine Pläne zum Umgang mit Meldedaten. Änderungen des Geschlechtseintrags sollen künftig doch nicht automatisch an die Polizei weitergegeben werden. Bei Namensänderungen bleibt die Datenübermittlung dagegen bestehen.
Die geplante Meldeverordnung hatte in Baden-Württemberg für große Sorgen und Kritik gesorgt. Vorgesehen war, dass Änderungen des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen Menschen automatisch an die Polizei übermittelt werden.
Nach Gesprächen mit Betroffenen hat Innenminister Manuel Hagel nun angekündigt, die Regelung anzupassen.
„Daten sind kein Selbstzweck“, erklärte Hagel gegenüber dem SWR. „Der Staat erhebt, was er für die Sicherheit braucht, und nur das.“
Die Gespräche hätten ihn überzeugt. Für viele transgeschlechtliche Menschen sei die Änderung ihres Geschlechtseintrags der Abschluss eines langen und oft schmerzhaften Weges.
„Wer diesen Weg gegangen ist, will nicht, dass er in Behördenakten weiterreist“, sagte Hagel.
Ganz auf die Übermittlung von Meldedaten verzichten will das Innenministerium allerdings nicht.
Namensänderungen sollen weiterhin an die Polizei weitergegeben werden. Das gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie ihren Namen beispielsweise wegen einer Heirat, einer Scheidung oder aus anderen Gründen ändern.
Hagel begründet das damit, dass die Polizei aktuelle und verlässliche Daten benötige, um Personen eindeutig identifizieren zu können. Das sei unter anderem bei Fahndungen oder bei der Überprüfung von Anträgen auf einen Waffenschein wichtig.
Allerdings sollen die übermittelten Daten grundsätzlich nur dann gespeichert oder aktualisiert werden, wenn zu einer Person bereits ein polizeilicher Datensatz existiert.
Der Großteil der Daten nach einer Namensänderung werde deshalb unmittelbar gelöscht. Diese Regelung soll ausdrücklich in der Meldeverordnung festgehalten werden.
Auch innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung wurde die ursprüngliche Regelung kritisch diskutiert.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Pascal Haggenmüller, begrüßt die angekündigten Anpassungen.
„Die Meldeverordnung hat in der queeren Community große Sorgen und viel Kritik ausgelöst. Diese Kritik wurde ernst genommen und hat nun zu konkreten Verbesserungen geführt.“
Das Innenministerium will die Meldeverordnung nun entsprechend präzisieren.
Entscheidend ist künftig die Unterscheidung zwischen Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrags.
Während Änderungen des Geschlechtseintrags nicht mehr automatisch an die Polizei übermittelt werden sollen, bleibt die Weitergabe von Namensänderungen bestehen.
Dabei legt der Bund fest, welche Informationen grundsätzlich im Melderegister gespeichert werden. Baden-Württemberg regelt dagegen, wie diese Daten verarbeitet und an andere Behörden weitergegeben werden.