Nach E-Scooter-Unfall in Graben-Neudorf: Minister für strengere Kontrolle

16. April 2025 , 17:00 Uhr
Baden-Württemberg (dpa/ms) – Selten enden die Unfälle wie in Graben-Neudorf tödlich, doch E-Scooter können eine Gefahr sein. Gerade ältere Menschen sind betroffen. Der Verkehrsminister findet klare Worte.

Strengere Kontrollen

Die Behörden sollten bei Verstößen von E-Scooter-Fahrern aus Sicht von Verkehrsminister Winfried Hermann häufiger einschreiten. «Der Regelbruch ist die Regel», stellte der Grünen-Politiker in Stuttgart fest. «Was wir brauchen, ist, dass die örtlichen Polizeibehörden da jetzt auch mal zulangen.» Wer etwa durch die Fußgängerzone rase, solle ein Bußgeld bekommen. Auch dürften nicht zwei Menschen auf einem E-Scooter fahren.

Tödlicher Unfall Anlass für Debatte

Bei einem Unfall auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Graben-Neudorf (Landkreis Karlsruhe) waren am Samstag zwei 15 Jahre alte Mädchen auf einem E-Scooter mit einer 84-jährigen Fußgängerin zusammengestoßen. Die Frau starb später im Krankenhaus an ihren Verletzungen.Laut der Verkehrsunfallbilanz des Innenministeriums waren die elektronischen Roller in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr in 1.465 Verkehrsunfälle verwickelt, knapp 33,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Sieben Menschen kamen bei Unfällen mit einem E-Roller ums Leben, vier mehr als im Jahr zuvor.

Was beim Fahren mit E-Scootern erlaubt ist

Fürs E-Scooter-Fahren wird nach Angaben des ADAC weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Um eigene E-Scooter zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Leihgeräten liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, um den Vertrag mit dem Anbieter abschließen zu können. Es gibt keine Helmpflicht, Fachleute empfehlen aber Helme zu tragen.

E-Scooter sind laut ADAC auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. «Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.» Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind sie verboten. Das Zusatzzeichen «Radfahrer frei» gelte aber auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Zudem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Minister und Senioren beklagen Rücksichtslosigkeit

Minister Hermann appellierte an die Nutzerinnen und Nutzer, Rücksicht auf andere zu nehmen. Kein Verständnis zeigte er etwa für auf Gehwegen und Verkehrsinseln abgestellte Roller. «Wer mit dem Rollstuhl, mit dem Kinderwagen unterwegs ist, der ärgert sich ständig, weil die einfach im Weg stehen.»

Der Landesseniorenrat unterstützt Hermanns Appell: «Wir treten vehement dafür ein, E-Scooter von Fußwegen zu verdrängen», sagte der Mobilitätsexperte bei der Seniorenvertretung, Bernd Ebert, der Deutschen Presse-Agentur. Gerade ältere Menschen müssten geschützt werden, weil die Fahrzeuge nicht gut zu hören und ohne Signale unterwegs seien. Liegen sie auf Gehwegen herum, könnten blinde Menschen über sie stürzen. Für ältere Menschen werde es so schwieriger, sicher am Verkehr teilzunehmen.

Der Landesseniorenrat wolle E-Scooter nicht verbieten, betonte Ebert. Es gehe vielmehr um die Rücksichtslosigkeit, die manche Menschen an den Tag legten. Gerade Jüngere führen sogar mal mit E-Scootern durch Züge.

E-Scootern Einhalt gebieten

Ebert sagte, dass die GPS-gesteuerten Leihfahrzeuge mancherorts so geschaltet seien, dass sie etwa in eine Fußgängerzone überhaupt nicht fahren können – sie gehen dann aus. Etwas anderes sei das bei privaten E-Scootern.

Auch könnten Städte auf die Anbieter einwirken, dass etwa die Miete weiterläuft, wenn ein E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde, sagte Ebert. Minister Hermann verwies darauf, dass die Stadt Stuttgart Plätze zum Abstellen ausgewiesen habe. Das müsse aber natürlich auch überprüft werden.

Der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Eckart Hammer, sprach sich dafür aus, das Thema bei der Planung von Radwegen mitzudenken. Diese sollten gut markiert und einladend sein, damit man sich dort sicher fühle. Sonst wichen E-Scooter-Fahrer genauso wie ältere Fahrradfahrerinnen aus Angst auf Gehwege aus. Auch solle die Verkehrsplanung von außen nach innen erfolgen, sagte Hammer: «Gehweg, Radweg und dann der Rest.»

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