Stuttgart (pm/tk) – Im Sommer 2024 gab es heftige Überschwemmungen im Südwesten, auch in Bruchsal und Gondelsheim. Nun gibt es neue Regeln für unbürokratische Landeshilfen.
Das Land Baden-Württemberg will nach Naturkatastrophen mögliche Landeshilfen im Schadensfall unbürokratischer auszahlen. Wie das Innenministerium mitteilte, habe die Landesregierung aus den Unwetterereignissen im Sommer 2024 ihre Lehren gezogen und neuen Regeln für die Vergabe beschlossen.
„Die Hilfe des Landes wird künftig noch schneller und vor allen Dingen mit weniger Aufwand ablaufen. Wenn gar nichts mehr geht und alles weg ist, ist eine schnelle Liquiditätshilfe unser oberstes Ziel!“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Die Neuregelung der Landeshilfen nach schweren Naturereignissen berücksichtige ihm zufolge, dass Gemeinden bei der Bewältigung der Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder finanziell überfordert sein können.
Privatpersonen und kleine Unternehmen auf der einen und die Verwaltung auf der anderen Seite sollen von komplizierten und aufwendigen Antrags-, Bewilligungs- und Prüfverfahren entlastet werden. Strobl verspricht hier einen Bürokratieabbau. Die Soforthilfen für Privatpersonen werden als Festbetrag ausgezahlt und betragen 500 Euro pro Person und abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen maximal 2.500 Euro pro Haushalt.
Das Landeskabinett haben zudem beschlossen, dass alle Ministerien ihre Förderprogramme auf die Schaffung von so genannten „Fast Lanes“ untersuchen sollen. Mit den „Fast Lanes“ soll unwetterbetroffenen Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, bevorzugt und schnell reguläre Fördermittel zu beantragen, auch wenn sonst keine Landeshilfen gewährt werden können.