Waldbronn (dk) – Nach dem schweren Badeunfall im Freibad Waldbronn-Reichenbach gibt es neue Erkenntnisse: Ein technisches Gutachten kommt laut Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die Ansauggeschwindigkeit einer Pumpe zu hoch gewesen sein soll. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung laufen weiter.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen Unbekannt.
Bei dem Unfall war ein neunjähriges Mädchen im Schwimmerbecken mit den Haaren in eine Öffnung geraten und unter Wasser gezogen worden. Aufsichtspersonen und Badegäste befreiten das bewusstlose Kind. Es musste anschließend wiederbelebt werden.
Im Rahmen der Ermittlungen ließ die Staatsanwaltschaft ein technisches Gutachten erstellen. Dieses liegt inzwischen vor und wird derzeit ausgewertet.
Untersucht wurden die Messwasserentnahmestelle im Schwimmbecken, in die die Haare des Mädchens eingesogen worden sein sollen, sowie die dazugehörige Ansaugpumpe im Technikraum des Freibads.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Geschwindigkeit der Ansaugpumpe deutlich über dem zulässigen Wert gelegen haben soll.
Auch die Öffnung der Messwasserentnahmestelle soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen haben. Demnach sei sie deutlich größer gewesen als zulässig.
Durch das Zusammenspiel beider Umstände soll ein Vakuum entstanden sein. Dessen Kraft habe es dem Mädchen unmöglich gemacht, sich selbst zu befreien.
Die Polizei soll nun klären, welche Personen technisch für die Anlage verantwortlich waren. Dafür befindet sich die Ermittlungsakte derzeit bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht absehbar.