Karlsbad (pol/tk) – Ein Mann aus Langensteinbach wurde Opfer eines Anlagebetrugs. Als er misstrauisch wurde, informierte er die Polizei – die stellte den Betrügern eine Falle.
Ein 61-Jähriger aus Langensteinbach wurde im Internet Opfer eines Anlagebetrugs. Über eine Werbeanzeige in seinem Browser wurde er auf eine scheinbar lukrative Finanzanlage aufmerksam und investierte schließlich rund 200 Euro.
Als der Mann über die betrügerische Webseite seine Finanzanlage überwachte, wurde ihm bereits nach wenigen Tagen ein Guthaben von mehreren zehntausend Euro suggeriert. Um sich dieses Guthaben auszahlen lassen zu können, wurde der 61-Jährige aufgefordert, angebliche Steuern in Höhe von 6.000 Euro an seiner Wohnanschrift an eine Abholerin zu übergeben.
Der Geschädigte, der den Betrug mittlerweile jedoch erahnte, ließ sich nur zum Schein auf die Forderung ein. Tatsächlich verständigte er die Polizei, die die Täter daraufhin am Freitagnachmittag zum verabredeten Zeitpunkt bereits erwartete.
Zwei Frauen und zwei Männer mit tschechischer Staatsangehörigkeit im Alter von 17 bis 58 Jahren wurden vorläufig festgenommen. Die 58-jährige Geldabholerin, der 26 -jährige Fahrer des Fahrzeugs sowie eine 22-jährige Fahrzeuginsassin wurden dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Dieser erließ gegen die 58-Jährige und den 26-Jährigen Haftbefehl an.
Gegen die 22-Jährige wurde Haftbefehl abgelehnt, sodass diese gemeinsam mit dem weiteren 17-jährigen Fahrzeuginsassen auf freien Fuß gesetzt wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei Karlsruhe dauern an.
– Lassen Sie sich nicht auf ungewollte Kontaktaufnahmen über das Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon ein.
– Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden und werden Sie bei scheinbar besonders lukrativen Angeboten misstrauisch.
– Nutzen Sie den Service von z.B. Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest/Finanztest oder Ihrer Hausbank und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
– Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind häufig vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen. Dies gilt auch für frei erfundene Werbung mit den Namen
prominenter Personen, die mit derselben Anlagemöglichkeit angeblich bereits erfolgreich investiert hätten.
– Überweisen Sie kein Geld an Unbekannte.
– Im Zweifel kann Sie ein Anruf beim Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Telefon 0721/666-5301, vor einem finanziellen Schaden bewahren.