Neuenbürg (pol/svs) – Erfolg für die Sonderkommission „Motor“: Im Fall des toten Mannes in einem geparkten Auto in Neuenbürg ist jetzt ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Außerdem haben Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Objekte in Neuenbürg und Pforzheim durchsucht. Das Tatmotiv ist noch unklar und die Polizei ist weiter auf der Suche nach Zeugen, die können sich auch anonym melden.
Wie Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim und das Polizeipräsidium Pforzheim mitteilen, war am Morgen des 25. Februar 2026 ein lebloser Mann aus dem Enzkreis in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg gefunden worden.
Nach Angaben der Ermittler sprechen die Gesamtumstände für ein Tötungsdelikt. Seitdem ermittelt die Sonderkommission „Motor“ gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim. Laut Mitteilung ist die Soko bislang hunderten Spuren nachgegangen.
Am Morgen des 1. April 2026 wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse und ein Haftbefehl vollstreckt. Das zuständige Amtsgericht Pforzheim hatte diese zuvor erlassen. Sechs Durchsuchungsobjekte lagen in Neuenbürg, ein weiteres in Pforzheim. Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsgebäude. Ziel war es, Beweismittel zu finden und mögliche Spuren zu sichern. Alle sichergestellten Gegenstände werden nun ausgewertet und kriminaltechnisch untersucht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat das Amtsgericht Pforzheim einen Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Die Festnahme erfolgte ebenfalls in den Morgenstunden in Neuenbürg. Im Einsatz waren Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz. Noch am selben Tag wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. Der setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der 40-Jährige befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen der Sonderkommission „Motor“ und der Staatsanwaltschaft Pforzheim dauern weiter an. Das gilt laut Mitteilung vor allem für das Tatmotiv und den konkreten Ablauf der Tat. Nach Angaben der Ermittler bestand zwischen dem Getöteten und dem Tatverdächtigen eine Vorbeziehung. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht gemacht.
Zeugen können der Sonderkommission „Motor“ weiterhin Hinweise geben – auch anonym.
Zusätzlich hat die Polizei auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg ein anonymes Hinweisportal eingerichtet.
Dafür wird das sogenannte Business Keeper Monitoring System, kurz BKMS®, genutzt.
Nach Angaben der Polizei bietet das System ein hohes Maß an Anonymität und Datensicherheit. Es richtet sich besonders an Menschen, die negative Folgen für ihre private oder berufliche Situation oder für ihre persönliche Sicherheit befürchten.
Das Portal ist rund um die Uhr erreichbar. Neben Text können dort auch Video-, Bild-oder Audiodateien hochgeladen werden. Außerdem ist ein anonymer Dialog mit der Polizei über ein virtuelles Postfach möglich.
Wichtig dabei: Für anonyme Hinweise kann keine Belohnung zuerkannt werden.