Mit hauchdünner Mehrheit

Monika Müller zur neuen Oberbürgermeisterin von Rastatt gewählt

15. Oktober 2023 , 19:20 Uhr

Kopf-an-Kopf-Rennen

Es war ein unglaublich spannendes Wahlrennen in Rastatt: Beim ersten vorläufigen Ergebnis kurz nach Schließung der Wahllokale lag Monika Müller mit fast komfortablen 57 Prozent vorne. Doch bald schon wendete sich das Blatt und Michael Gaska lag plötzlich mit rund 52 Prozent vorne. Jedoch wechselte die Führung erneut und diesmal gab sie Monika Müller nicht wieder aus der Hand – auch wenn sich die Beiden fast auf Augenhöhe bewegten. Als dann alle 47 Wahlbezirke ausgezählt waren, stand fest: Monika Müller ist die Siegerin mit 50,26 Prozent; Michael Gaska kommt auf 49,74 Prozent.

Die Wahlbeteiligung war wieder mal eine Enttäuschung für die Beteiligten. Sie lag mit 35 Prozent in der Stichwahl sogar noch unter der Beteiligung im ersten Wahlgang mit 38 Prozent.

Aus der Ferne in die Region zurückgekehrt

Monika Müller ist 49 Jahre alt und ursprünglich aus der Region. Sie ist im nahen Muggensturm aufgewachsen, hat aber Karriere woanders gemacht. Zunächst war die SPD-Politikerin Sozialdezernentin in Pforzheim und anschließend in Wolfsburg. Mit der Wahl zur Oberbürgermeisterin von Rastatt kehrt Monika Müller in die Heimat zurück. Im Wahlkampf setzte Müller auf Familienfreundlichkeit für alle Generationen – etwa in den Bereichen Bildung, Soziales und Verkehr. Sie wolle dabei den Austausch mit den Rastatterinnen und Rastattern suchen und Politik sowie Verwaltung «durchschaubar» machen.

Stichwahl war Wahlrechts-Premiere

Erstmals wurde bei dieser Wahl in Rastatt ein Oberbürgermeister per Stichwahl nach dem neuen Kommunalwahlrecht bestimmt. Die Amtszeit des Rastatter Rathauschefs Hans Jürgen Pütsch (CDU) endet am 16. Dezember. Er war nach 16 Jahren als Oberbürgermeister nicht mehr angetreten.

Bürgermeisterwahlen finden in Baden-Württemberg in der Regel unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Nur in kreisfreien Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern – Stadtkreise genannt – und sogenannten Großen Kreisstädten ab 20 000 Einwohnern werden die Rathauschefs als Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin bezeichnet.

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