Mikrozensus 2024 - rund 62.000 Haushalte werden befragt

23. Januar 2024 , 10:15 Uhr

Stuttgart (pm/tk) – Seit Anfang Januar befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62.000 zufällig ausgewählte Haushalte im Südwesten Post. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Anke Rigbers, bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: „Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.“

Erhebung seit 1957

Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.

Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.

Was passiert mit den Auskünften?

Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Ja! Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten.

Anzeige
Baden-Württemberg Haushalte Mikrozensus

Das könnte Dich auch interessieren

15.12.2025 Projektpartner beraten über Verschiebung bei Stuttgart 21 Stuttgart (dpa/tk) - Wann Stuttgart 21 in Betrieb geht, ist völlig unklar. Heute treffen sich die Projektpartner, um zu beraten. Wird ein neuer Termin genannt? 14.12.2025 Diese Änderungen bringt der neue Bahnfahrplan im Südwesten Stuttgart (dpa/nr) - Schnellere Verbindungen nach Berlin, dichtere Takte nach Mannheim – aber auch gestrichene Halte und Ausfälle: Was der neue Bahnfahrplan für Baden-Württemberg bringt. 11.12.2025 Häusliche Gewalt: Schärfere Fußfessel-Regel beschlossen Stuttgart (dpa/tk) - Baden-Württemberg erlaubt künftig elektronische Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt. Wie das neue Gesetz potenzielle Opfer besser schützen soll. 09.12.2025 Warum Kretschmann Merkel für ihre Corona-Politik auszeichnet Stuttgart (dpa/tk) - Die frühere Kanzlerin soll Baden-Württembergs höchste Auszeichnung erhalten - und das für ein nicht unumstrittenes Politikfeld.