Südwesten (dpa/svs) – Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll auch nach Ende 2026 weiter gelten. Gleichzeitig sollen wieder mehr Städte unter die Regelung fallen. Dazu gehören unter anderem Mannheim, Konstanz und Kehl. «Unser Ziel ist eine Mietpreisbremse, die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen», sagt Wohnungsbauministerin Theresa Schopper.
Das Landeskabinett hat entsprechende Verordnungen zur Anhörung freigegeben. Damit können sich die Betroffenen zunächst zu den Plänen äußern. Anschließend soll das Kabinett noch einmal darüber entscheiden. Bislang ist die derzeitige Regelung nur bis Ende 2026 gültig.
Grundlage für die geplante Verlängerung ist eine überarbeitete Gebietskulisse. Dadurch soll die Mietpreisbremse künftig wieder in mehr Städten gelten. Im vergangenen Jahr hatte es darüber Streit zwischen CDU und Grünen gegeben. Nach einer Überarbeitung der Vorgaben erfüllten stark belastete Großstädte wie Mannheim und Konstanz die Kriterien für die Mietpreisbremse nicht mehr. Nun sollen Mannheim und Konstanz wieder aufgenommen werden. Auch die Hochschulstadt Kehl soll von der Regelung erfasst werden.
Wohnungsbauministerin Theresa Schopper erklärte dazu: «Unser Ziel ist eine Mietpreisbremse, die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen». Dafür sei die Grundlage für die Gebietskulisse angepasst worden.
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015 in Gebieten, die von der Landesregierung als angespannte Wohnungsmärkte eingestuft werden. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Als Grundlage dafür können beispielsweise Mietspiegel dienen. In Kommunen, die nicht als angespannter Wohnungsmarkt gelten, liegt die Höchstgrenze bundesweit bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.