Südpfalz (pol/dk) – E-Scooter sind praktisch – aber auch für sie gelten klare Regeln im Straßenverkehr. In der Südpfalz hat die Polizei am Sonntag gleich mehrere Fahrer kontrolliert, bei denen der Verdacht auf Drogenkonsum bestand. In Germersheim kam außerdem ein fehlender Versicherungsschutz dazu.
Am Sonntagnachmittag, 24. Mai 2026, kontrollierte die Polizei gegen 16:40 Uhr einen E-Scooter-Fahrer im Römerweg in Germersheim. An dem E-Scooter war kein Versicherungskennzeichen angebracht.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 40-jährige Fahrer während der Fahrt einen Joint rauchte. Auch der Verdacht, dass der E-Scooter nicht ordnungsgemäß versichert war, bestätigte sich.
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Auch der Halter des E-Scooters muss sich wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Auch in Lustadt stoppte die Polizei einen E-Roller-Fahrer. Die Kontrolle fand am Sonntagabend gegen 20:25 Uhr in der Augustin-Violet-Straße statt.
Der 28-jährige Fahrer gab an, Cannabispatient zu sein, und legte den Beamten ein entsprechendes Rezept vor. Weil er zusätzlich angab, wenige Stunden zuvor den letzten Joint geraucht zu haben, untersagte die Polizei ihm wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr die Weiterfahrt. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
In Landau kontrollierten Polizeibeamte am Sonntag ebenfalls einen E-Scooter-Fahrer. Bei dem 34-Jährigen stellten sie drogentypische Auffälligkeiten fest.
Der Mann wurde daraufhin zur Dienststelle nach Landau gebracht. Ein Urintest bestätigte den Verdacht der Polizei: Er reagierte positiv auf Cannabisprodukte. Im Anschluss wurde dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
In allen drei Fällen ging es um den Verdacht, dass die Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr unterwegs waren. Die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt, in allen Fällen wurde eine Blutprobe entnommen.