Mehr Straftaten mit Drohnen im Südwesten - Wo sie häufig Probleme machen

25. August 2026 , 04:41 Uhr
Die Polizei in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg an Straftaten mit Drohnen registriert. Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der SPD hervorgeht, erfasste die Polizei im vergangenen Jahr 36 Straftaten, an den Drohnen beteiligt waren. Im Vorjahr hatte die Zahl bei 28 gelegen, 2023 noch bei 17. Für das laufende Jahr rechnet das Ministerium mit noch mehr Drohnen-Straftaten: Auf Basis der Monate Januar bis Juni zeichne sich bereits ein Anstieg ab, hieß es.

Am häufigsten erfasste die Polizei im vergangenen Jahr laut Innenministerium Fälle, in denen die Drohne zur Verletzung der Privatsphäre genutzt wurde – also etwa, wenn mit Hilfe von Drohnen in Wohnungen fotografiert wurde. 15 solcher Fälle führt das Ministerium in seiner Antwort auf die SPD-Anfrage auf. Auch der Luftverkehr wurde demnach immer wieder von Drohnen gestört. 2025 erfassten die Behörden elf entsprechende Fälle und damit etwas mehr als noch 2024. Aufgeklärt wurden 2025 laut Innenministerium weniger als die Hälfte aller Vorfälle (47,2 Prozent).

Anstieg für 2026 erwartet

Für das laufende Jahr nennt das Ministerium bislang keine Zahlen. Es geht aber von einem weiteren Zuwachs aus. Auf Basis der Monate Januar bis Juni zeichne sich ein Anstieg der Straftaten mit Drohnen ab, schreibt das Innenministerium.

Aus Sicht der SPD-Fraktion braucht die Polizei im Land wegen der wachsenden Gefahr durch Drohnen mehr Befugnisse. «Die Landesregierung steht in der Pflicht, unsere Polizei so aufstellen, dass sie Drohnen immer und überall abwehren kann», sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Boris Weirauch. Dazu gehöre eine weitreichende gesetzliche Grundlage, damit die Polizei Drohnen rechtssicher und effizient abschießen könne. Als Beispiel nannte Weirauch Bayern.

Innenministerium sieht keinen Bedarf an Gesetzesänderungen

Das Innenministerium sieht keinen akuten Änderungsbedarf an der Rechtslage im Land. Die Polizei habe bereits jetzt die Möglichkeit Drohnen zu erkennen und gegen sie vorzugehen, wenn von ihnen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, schreibt das Ministerium in der Antwort auf die SPD-Anfrage.

Zuständig seien bei Drohnensichtungen zunächst die regionalen Polizeipräsidien, die etwa die Unterstützung des Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrums der Polizeihubschrauberstaffel anfordern könnten.

Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Ort

Für Drohnen über Flughäfen oder Bahnstrecken ist dagegen die Bundespolizei zuständig. Die Bundeswehr wiederum ist für die Sicherung des Luftraums über ihren Liegenschaften zuständig. Seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Frühjahr kann sie die Länder bei Bedarf bei der Drohnenabwehr einfacher unterstützen. Die Bundeswehr nimmt seit einigen Jahren eine Zunahme von Drohnensichtungen wahr.

Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem «hybriden» Angriff «fremder Mächte».

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