Karlsruhe (dpa/dk) – Nach dem Masernausbruch in Karlsruhe breitet sich die Krankheit weiter aus. Wie das Landratsamt Karlsruhe mitteilt, ist die Zahl der Infizierten inzwischen auf 27 gestiegen. Erstmals wurden auch Fälle in Rheinland-Pfalz sowie im französischen Elsass gemeldet. Einige der Erkrankten leben in Pirmasens, weitere in der Region Karlsruhe.
Nach Angaben des Landratsamts traten die meisten neuen Fälle in nicht immunen Kindern innerhalb der bereits betroffenen neun Familien auf. Vereinzelt seien auch Erwachsene erkrankt. Eine Familie außerhalb der christlichen Gemeinde, in der der Ausbruch ursprünglich begann, habe sich ebenfalls infiziert – sie lebe jedoch in enger Gemeinschaft mit Erkrankten.
Trotz der steigenden Zahlen stuft das Gesundheitsamt Karlsruhe die Gefahr für die Allgemeinbevölkerung weiterhin als gering ein. Eine weitere Ausbreitung wird derzeit nur innerhalb der betroffenen Familien erwartet.
Der erste Fall war dem Gesundheitsamt bereits am 24. Oktober gemeldet worden. Als Ursprung gilt eine ungeimpfte Familie, deren Kinder an Masern mit typischen Symptomen wie Ausschlag, Fieber und Bindehautentzündung erkrankt waren. Die Familie hatte zuvor an Veranstaltungen des Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) teilgenommen.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot für bestimmte Gemeindemitglieder und Besucher ausgesprochen. Es gilt für alle, die zwischen dem 1. und 26. Oktober an Veranstaltungen des CZK teilgenommen haben – außer für geimpfte oder bereits genesene Personen.
Die Verfügung bleibt bis 20. November bestehen. Für Erkrankte wurde zusätzlich Quarantäne angeordnet. Weitere Maßnahmen seien derzeit nicht geplant.
Masern gehören laut Robert Koch-Institut (RKI) zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Eine Impfung ist der wirksamste Schutz. Wer Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und nicht geimpft ist, sollte laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit innerhalb von drei Tagen eine sogenannte Riegelungsimpfung erhalten – sie kann den Ausbruch verhindern oder abschwächen.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) mit zwei Dosen: Die erste im Alter von elf Monaten, die zweite frühestens vier Wochen später.
Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es verpflichtet Eltern, vor Eintritt in Kita oder Schule einen Impfnachweis für ihre Kinder vorzulegen. Auch bei Betreuung durch Tagespflegepersonen ist der Nachweis Pflicht. Wer diesen nicht erbringt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.